Transparente Wahlurne mit weißen Briefumschlägen vor einer Europaflagge

Anstehende Wahlen

Wahlen 2024

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen rund um die anstehende Kommunal- und Europawahl am 09. Juni 2024.

Briefwahlunterlagen anfordern:

Sobald die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich ist finden Sie hier alle notwendigen Informationen.


Informationen zu den Wahlbezirken

Aufgrund von Bauarbeiten / nicht verfügbaren Wahlräumen wurden die Wahlbezirke in Germersheim und Sondernheim neu eingeteilt. Die neue Einteilung sowie Informationen zu den einzelnen Wahllokalen werden in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.



Kommunalwahl



Europawahl 2024

Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 9. Juni 2024

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. In Deutschland am Sonntag, dem 9. Juni 2024.

Für die Europawahl 2024 wurde zum ersten Mal das Wahlalter von bisher 18 auf 16 Jahre gesenkt. Wahlberechtigt sind somit alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Unionsbürgerinnen und -bürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. 

Jeder darf aber nur einmal wählen! 

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. (Haben Sie sich bereits bei einer der vorangegangenen Europawahlen - ab 1999 oder später - in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen, besteht kein Handlungsbedarf!)

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Germersheim (inkl. der Ortsgemeinde Sondernheim), müssen Sie bei der 

Stadtverwaltung Germersheim
Wahlamt (Stadthaus 1. OG – Zimmer 106 oder 107)
Kolpingplatz 3 in 76726 Germersheim

bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag), einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Bitte beachten Sie hierbei die allgemeinen Öffnungszeiten (Montag – Mittwoch: 8:30 – 12:00 Uhr / 13:45 – 16:00 Uhr, Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr / 13:45 – 18:00 Uhr sowie Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr). 

Den Antrag können Sie auch per Post an die Stadtverwaltung senden. Bitte beachten Sie hierbei jedoch die üblichen Postlaufzeiten.


Das notwendige Formular zur Eintragung und ein Merkblatt erhalten Sie unter: 

www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html

oder bei der Stadtverwaltung Germersheim.


Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter: 

www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany