Stadthaus Germersheim

Verwaltung & Bürgerservice

Grundsteuerreform

Grundsteuerreform

Betrifft alle Grundbesitzer

In Deutschland wird eine Grundsteuerreform durchgeführt. Das führt dazu, dass Grundbesitz vollständig neu bewertet wird. Maßgebend ist zunächst der vom Finanzamt ermittelte Grundsteuerwert zum Stichtag 1. Januar 2022 (Hauptfeststellungsstichtag).

Weitere Informationen vom Landesamt für Steuern erhalten Sie hier:
www.fin-rlp.de/grundsteuer



Information für land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Weitere Informationen speziell für Land- und forstwirtschaftliches Vermögen vom Landesamt für Steuern erhalten Sie hier:

https://www.lfst-rlp.de/unsere-themen/grundsteuer/faq-grundsteuer-luf