- Verwaltung & Bürgerservice
- Stadthaus
- Bürgerservices
- Aktuelles
- Stadtentwicklung
- Wirtschaft & Gewerbe
- Finanzen
- Kultur & Tourismus
- Lokales & Soziales
Balkonkraftwerk Förderung
PV-Balkonkraftwerke für Privathaushalte
(Der Antragslink wird ab dem 01.01.2025 freigeschaltet)
Die Stadt Germersheim stellt Fördermittel im Rahmen des KIPKI-Förderprogramms des Landes Rheinland-Pfalz für die Neuanschaffung von Mini-Photovoltaik-Anlagen, auch Stecker-PV-Geräte oder Balkonkraftwerke genannt, für Privathaushalte bereit. Diese erzeugen aus Sonnenlicht Gleichstrom welcher über einen Wechselrichter in Wechselstrom (Haushaltsstrom) umgewandelt wird. Über einen gewöhnlichen Stecker kann der Strom in eine Haushaltssteckdose eingespeist werden und von elektrischen Endgeräten im Haushalt verbraucht werden. Ziel ist es, den klimafreundlichen Solarstromanteil zu erhöhen und damit den Strombezug von fossilen Energieträgern zu reduzieren und so einen lokalen Beitrag zur Verringerung von Treibhausgasemissionen zu leisten.
Gefördert werden ausschließlich Balkonkraftwerke, die ab dem 01.01.2025 (Rechnungsdatum) angeschafft wurden. Eine Beantragung der Fördermittel vor Kauf, Installation und Registrierung des Balkonkraftwerks ist NICHT möglich. Der Antrag kann entsprechend NACH Installation und Registrierung gestellt werden.
Was ist zu beachten?
Grundsätzlich sind für die Installation eines Balkonkraftwerks einige Vorgaben zu beachten:
- Informieren Sie ihre/n Vermietenden und/oder die Eigentümergemeinschaft im Vorfeld über die Absicht, ein Balkon-Kraftwerk zu installieren.
- Steckdose prüfen. Nach der Norm der VDE sollten Sie über eine spezielle Energiesteckvorrichtung (sog. Wieland-Steckdose) verfügen, die nachträglich eingebaut werden kann. Kostenpunkt inklusive Handwerkerleistung ca. 150 bis 200 €. Geduldet wird allerdings weiterhin die Verwendung der „normalen“ Steckdose (Schuko-Steckdose) für Balkonkraftwerke.
- Bei Gebäuden im Innenstadtbereich Germersheim und im Stadtteil Sondernheim sind die Vorgaben der Gestaltungsrichtlinie (Gestaltungsfibel) der Stadt Germersheim zu beachten.
- Balkonkraftwerk registrieren. Bei der Bundesnetzagentur müssen kleine PV-Anlagen registriert werden. Dies geht ganz einfach und schnell über den Link auf der rechten Seite ("Registrierung Bundesnetzagentur").
- Die Förderrichtlinie mit allen relevanten Punkten, um eine Förderung zu beantragen, muss im Vorfeld gelesen werden und dieser im Antrag zugestimmt werden.
Was wird gefördert?
- Gefördert wird die Neuerrichtung von Balkonkraftwerken und ihren Komponenten mit maximaler Wechselrichterleistung von 800 Watt, welche innerhalb der Gemarkungsgrenzen der Stadt Germersheim errichtet werden. Die eingesetzten Wechselrichter müssen einen zertifizierten N/A (Netz- und Anlagenschutz) besitzen.
- Förderfähig sind Anlagen, die ab dem 1. Januar 2025 neu angeschafft und errichtet werden. Hierbei ist das Kaufdatum maßgeblich. Die Anlagen müssen zudem fachgerecht montiert und angeschlossen werden, sowie den nationalen und internationalen Normen (z.B. CE-Richtlinien) entsprechen. Die fachgerechte Montage muss nicht zwangsläufig durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen.
- Nicht gefördert werden Eigenleistungen und Prototypen, sowie gebrauchte Anlagen oder Anlagen mit gebraucht erworbenen Komponenten.
- Nicht gefördert werden Kosten für einen Batteriespeicher.
- Nicht gefördert werden PV-Anlagen mit einer Modulleistung von mehr als 2.000 Wattpeak.
- Die Förderung läuft so lange, wie finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, höchstens jedoch bis zum 31.10.2025.
Wer darf eine Förderung beantragen?
- Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, die ihren Erstwohnsitz in der Stadt Germerseheim haben.
- Die Förderung ist auf eine Förderung pro Haushalt beschränkt.
- Die Zuwendungsempfangenden verpflichten sich zur Haltedauer der Anlage über die gesamte technische Lebensdauer. Ein Verkauf während der verpflichtenden Haltedauer ist nicht zulässig.
- Mietende können ebenfalls eine Förderung beantragen. Informieren Sie Ihren Vermietenden am besten vorab.
Nicht förderfähig sind:
- Geschäfts- und Gewerbeimmobilien
- Anlagen auf Gebäuden von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
- Photovoltaik-Contracting
Wie kann ich eine Förderung beantragen?
Die Förderung wird über das nebenstehende Online-Formular "Förderantrag Balkonkraftwerk" beantragt.
Sollte die Online-Beantragung nicht möglich sein, können die Antragsunterlagen im Stadthaus an der Rezeption abgeholt werden und auf dem Postweg übermittelt werden. Hier zählt der Posteingangsstempel als Eingangsdatum.
Wie hoch ist die Förderung?
Je Haushalt wird maximal ein Balkonkraftwerk mit einem Pauschalbetrag von 125 € gefördert.
Ein Rechtsanspruch seitens des/der Antragsstellenden besteht nicht, die Antrags- und Bewilligungsstelle entscheidet über den Antrag nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Die Gewährung steht unter Vorbehalt der Verfügbarkeit erforderlicher Fördermittel und Einhaltung der Förderrichtlinien.
Der Förderbetrag kann nur auf ein Konto bei einem deutschen Kreditinstitut überwiesen werden. Die entsprechenden Angaben zu den Kontoverbindungen sind im Förderantrag anzugeben. Das Geld wird unmittelbar nach der vollständigen Prüfung des Förderantrags angewiesen und auf das angegebene Konto ausgezahlt.
Was passiert, wenn mein Antrag nicht vollständig oder fehlerhaft ist?
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet werden. Unvollständige Anträge (z.B. fehlende oder fehlerhafte Bankverbindung, fehlende Dokumente) werden nicht weiter bearbeitet. Der/die Antragstellende des fehlerhaften Antrags wird per E-Mail informiert und muss den Antrag erneut ausfüllen. Der neue Antrag wird also im Verfahren hinten eingereiht.
Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung?
Im Antragsformular werden unterschiedliche Daten abgefragt. Damit Sie im Antragsprozess keine Schwierigkeiten haben, finden Sie hier eine Übersicht, welche Unterlagen für den Antrag benötigt werden.
- Angaben zum Balkonkraftwerk: Kaufdatum, Anzahl der Solarmodule, Leistung des Wechselrichters, Rechnungsnummer, Modellbezeichnung
- Persönliche Daten: Name, Anschrift, Kontoverbindung (zur Auszahlung der Fördermittel)
Hinweis: Kontoinhaber:in und Antragsteller:in müssen übereinstimmen - Foto oder Scan der Rechnung
- Foto oder Scan der Registrierungsbestätigung des Marktstammdatenregisters (Link zum Marktstammdatenregister in der Inforbox auf der rechten Seite)
- Foto des installierten Balkonkraftwerks
- Angaben zum Balkonkraftwerk: Kaufdatum, Anzahl der Solarmodule, Leistung des Wechselrichters, Rechnungsnummer, Modellbezeichnung
Kann es sein, dass ich trotz vollständigem und korrektem Förderantrag keine Förderung erhalte?
Das Förderprogramm ist mit 40.000 € ausgestattet. Bei einer Pauschalförderung von 125 € pro Balkonkraftwerk können also 320 Anlagen gefördert werden. Die Anträge werden im Windhundverfahren nach ihrem Eingang bei der bewilligenden Stelle bearbeitet. Sollten mehr als 320 Anträge eingehen, kann es auf Grund der erschöpften Finanzmittel trotz vollständigem und korrektem Förderantrag dazu kommen, dass keine Förderung gewährt werden kann. Ein Rechtsanspruch auf Förderung ist ausgeschlossen.
Solange der Förderbetrag nicht ausgeschöpft ist können Anträge bis zum 31.10.2025 eingereicht werden.
Zusammenfassung
- Gefördert wird die Neuerrichtung eines Balkonkraftwerkes mit max. 800 Watt Wechselrichterleistung
- Gefördert werden Privatpersonen mit Erstwohnsitz in der Stadt Germersheim
- Gefördert werden Anlagen, die ab dem 01.01.2025 neu angeschafft, fachgerecht montiert und angemeldet wurden
- Anträge können ab dem 01.01.2025 bis zum 31.10.2025 gestellt werden oder bis der Förderbetrag aufgebraucht ist.
- Nicht gefördert werden gebrauchten Anlagen, Batteriespeicher und "normale" PV-Anlagen
- Verpflichtung zur Haltungsdauer über die gesamte technische Lebensdauer des Geräts
- Antragsverfahren im Windhundprinzip