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Herstellung/Änderung einer Grundstückszufahrt
Herstellung/Änderung Grundstückszufahrt
Grundstücke sind grundsätzlich mit einer Zufahrt von i.d.R. bis zu 5,0 m Breite ausreichend erschlossen. Daher sind alle Stellplätze auf dem Privatgrundstück grundsätzlich so zu planen und anzuordnen, dass sie über diese eine Zufahrt zugefahren und genutzt werden können. Die Herstellung einer zusätzlichen Zufahrt stellt i.d.R. eine Sondernutzung dar, die für jeden Einzelfall zu prüfen ist. Eine Grundstückszufahrt mit evtl. erforderlicher Anpassung des Gehweges und der Bordsteinanlagen zu einer öffentlichen Straße bedarf immer der schriftlichen Erlaubnis der Stadt Germersheim. Nur nach einer schriftlichen Erlaubnis darf mit der Durchführung der Maßnahme begonnen werden.
Nähere Informationen finden Sie in den zum Antragsformular beigefügten Hinweisen.
