Stadthaus Germersheim

Eine Stadt trägt Verantwortung

Haushaltsplanung der Stadt Germersheim

Haushaltsplan

Aktueller Haushaltsplan

Solide Planung und sinnvoller Mitteleinsatz

Als allgemeiner Haushaltsgrundsatz gilt, dass die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen hat, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Dabei ist beispielsweise den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen, die Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden zu führen, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden zu beachten, uvm.

Der Haushaltsplan selbst ist nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aufzustellen und auszuführen. Er bildet einen Teil der Haushaltssatzung, welche als sogenannte Pflichtsatzung für jedes Haushaltsjahr zu erlassen ist. Somit ist der Haushaltsplan Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde.

Der Haushaltsplan besteht aus:

1. dem Ergebnishaushalt,
2. dem Finanzhaushalt,
3. den Teilhaushalten,
4. dem Stellenplan.


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Weitere Informationen zum Jahresabschluss und zum Konsolidierungsnachweis finden Sie hier.