Ansicht des Stadthauses vom Nardiniplatz

Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellungsbeauftragte

Recht auf Chancengleichheit

... im Grundgesetz verankert

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt." (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG)

"Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Benachteiligungen hin" (Art 3 Abs. 2 Satz 2 GG).

 Zu diesem Zweck bestellen die Kommunen und Kreise Gleichstellungsbeauftragte.

Gleiche Chancen für Frauen und Männer in der Stadt Germersheim: Zentrale Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, im Zuständigkeitsbereich der Stadt Germersheim Möglichkeiten zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Beruf, Familie und öffentlichem Leben aufzuzeigen und bei potentiellen Konflikten oder Problemen entsprechende Lösungsvorschläge zu finden.

Die Gleichstellungsbeauftragte hilft Kontakte herzustellen und Antworten auf spezielle Einzelfragen zu finden. Die Beratung (keine Rechtsberatung) ist kostenlos und die Gesprächsinhalte werden vertraulich und auf Wunsch auch anonym behandelt.

Sprechzeit:
Mo 15:00 – 16:00 Uhr
(Außerhalb dieser Sprechzeit können Termine nach Vereinbarung durchgeführt werden.)

Themen

Gleichberechtigung bedeutet z.B.: Frauen und Männer

  • haben auf dem Arbeitsmarkt die gleichen Chancen
  • haben gleiche Aufstiegsmöglichkeiten
  • werden für gleiche Arbeit gleich bezahlt
  • sind im öffentlichen Leben gleichermaßen vertreten
  • teilen sich Kindererziehung und Haushalt partnerschaftlich
  • sind gleichermaßen keine Opfer seelischer und körperlicher Gewalt.


Aufgaben

Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Germersheim trägt dazu bei, dass bestehende Benachteiligungen von Frauen und Mädchen in allen Lebensbereichen abgebaut werden und ein Bewusstsein für ein gleichberechtigtes, partnerschaftliches Zusammenleben von Frauen und Männern gebildet wird.

Die Gleichstellungsbeauftragte

  • ist Anlaufstelle für Beschwerden, Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung
  • macht bei kommunalpolitischen Entscheidungen auf Frauenbelange aufmerksam
  • fördert eine frauenfreundliche Verwaltung
  • erarbeitet Informationsmaterial und führt Veranstaltungen durch
  • pflegt und vermittelt Kontakte zu Frauengruppen, -verbänden, -organisationen u. Institutionen
  • gibt Hilfe für Rat suchende Frauen und Männer

Weiterführende Informationen

Formulare / Dokumente



Informationen zu den Frauenhäusern


Hilfetelefon / Hotline

Hilfetelefon - Gewalt gegen Frauen / Tel: 116 016 / www.hilfetelefon.de

Gewalt gegen Frauen, Hilfetelefon 116 016

Support for women in need, toll-free hotline 116 016

La ligne d’assistance téléphonique contre la violence envers les femmes, numéro d'appel gratuit 116 016

Teléfono de ayuda para la violencia contra la mujer, número de teléfono gratuito 116 016

Поддержка для женщин, попавших в беду - Телефон доверия для женщин, пострадавших от насилия, Бесплатная телефонная линия 116 016

Yardıma ihtiyaç duyulan kadınlara yardım – Kadına Karşı Şiddet Yardım Hattı, Ücretsiz çağrı hattı 116 016


Schwangere in Not, Hilfetelefon 0800 40 40 020