Datenschutzerklärung

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Die Stadt Germersheim freut sich über Ihren Besuch auf der Web-Seite germersheim.eu. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst und möchten, dass Sie sich beim Besuch unserer Internet-Seiten sicher fühlen.

Geltungsbereich

Diese Datenschutzerklärung gilt für das Internet-Angebot www.germersheim.eu der Stadtverwaltung Germersheim und die dort angebotenen eigenen Inhalte. Für Inhalte anderer Anbieter, auf die z.B. über Links verwiesen wird, gelten die dortigen Bestimmungen. Insbesondere sind diese gemäß § 7 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) für eigene Inhalte verantwortlich.

Im Folgenden geben wir Ihnen Informationen über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Rahmen des Besuches dieser Internetpräsenzen


Erhebung und Verarbeitung persönlicher Daten

Bei einem Besuch dieser Internetpräsenz verarbeiten wir personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Datenschutzgrundverordnung, Telemediengesetz, Bundesdatenschutzgesetz, Landesdatenschutzgesetz RLP). In der Regel können Sie die Seiten der Stadt Germersheim besuchen, ohne dass wir persönliche Daten von Ihnen benötigen. Wir erfahren nur folgende Informationen:

  • IP-Adresse des Computers, von dem die Anfrage abgeschickt wurde.
  • Browser-Informationen (genutzter Web-Browser, Betriebssystem, Spracheinstellung, etc.)
  • Angaben über den genutzten Serverdienst
  • Protokollversion
  • Name der abgerufenen Datei bzw. Angebotsseite (URL)
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • Ergebniswert des Aufrufs
  • Größe des Aufrufs in KByte (übertragene Datenmenge)
  • Die Seite, die vor dem Aufruf unserer Seite aufgerufen wurde (Referrer)

Diese Informationen können zu statistischen Zwecken ausgewertet/genutzt werden, der einzelne Benutzer jedoch bleibt hierbei anonym. Statistiken zum Beispiel über die Häufigkeit der Zugriffe auf einzelne Seitenbereiche helfen uns, unser Web-Angebot den Bedürfnissen der Seitenbesucher anzupassen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte oder sonstige Auswertungen finden nicht statt, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.

Persönliche Daten werden nur dann erhoben, wenn uns dies gesetzlich gestattet ist oder Sie uns diese von sich aus zum Beispiel durch Ausfüllen eines Online-Formulars angeben. Diese Daten werden entsprechend dem geltenden Recht datenschutzkonform verarbeitet.



Minderjährigenschutz

Kinder und Personen unter 18 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln. Wir fordern keine personenbezogenen Daten von Kindern an, sammeln diese nicht und geben sie nicht an Dritte weiter.


Nutzung und Weitergabe persönlicher Daten und Zweckbindung

Alle über germersheim.eu anfallenden personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften (insbesondere Artikel 12 und 13 DSGVO) zum Schutz personenbezogener Daten, nur zum im betreffenden Bereich auf germersheim.eu angegebenen Zweck erhoben, verarbeitet und genutzt.

Es werden keine Cookies oder andere Techniken verwendet , die dazu dienen, das Zugriffsverhalten der Nutzer nachvollziehen zu können. IP-Adressen werden nach dem Besuch der Website www.germersheim.eu gelöscht.


JavaScript

Auf unserer Internetseite verwenden wir aktive Java-Script-Inhalte von externen Anbietern. Durch Aufruf unserer Internetseite erhalten diese externen Anbieter ggf. personenbezogene Informationen über Ihren Besuch auf unserer Internetseite. Hierbei ist eine Verarbeitung von Daten außerhalb der EU möglich. Sie können dies verhindern, indem Sie einen Java-Script-Blocker wie z.B. das Browser-Plugin ‚NoScript‘ installieren (www.noscript.net) oder java-Script in Ihrem Browser deaktivieren. Hierdurch kann es zu Funktionseinschränkungen auf Internetseiten kommen, die Sie besuchen.


Betroffenenrechte

a.) Auskunftsrecht

Sie haben das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Senden Sie hierfür bitte einfach eine E-Mail an datenschutz@germersheim.eu


b.) Berichtigung/Löschung/Einschränkung der Verarbeitung

Des Weiteren haben Sie das Recht, von uns zu verlangen, dass

  • Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten unverzüglich berichtigt werden (Recht auf Berichtigung);
  • Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden (Recht auf Löschung) und
  • die Verarbeitung eingeschränkt wird (Recht auf Einschränken der Verarbeitung).


Senden Sie hierfür bitte einfach eine E-Mail an datenschutz@germersheim.eu


c.) Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, Sie betreffende personenbezogene Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln.

Senden Sie hierfür bitte einfach eine E-Mail an datenschutz@germersheim.eu


d.) Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Senden Sie hierfür bitte einfach eine E-Mail an datenschutz@germersheim.eu


e.) Widerspruchsrecht

Ist die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO) oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO) erforderlich, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen.

Senden Sie hierfür bitte einfach eine E-Mail an datenschutz@germersheim.eu


f.) Beschwerderecht

Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.


Sicherheit

Die Stadt Germersheim setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre der Stadt Germersheim zur Verfügung gestellten Daten durch zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.


Datenschutzbeauftragter

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Germersheim gerne zur Verfügung. Die aktuellen Kontaktdaten finden Sie im Bereich Kontakt.




Zusätzlich geltende Dokumente

  • Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der allgemeinen Verwaltung (ohne Steuerverwaltung)

    Vorwort

    Nahezu alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen treten mit der Stadtverwaltung –z.B. für Bauanträge, Vermietung Hallen, Sozialhilfe, Kasse, etc. - früher oder später in Kontakt. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Wir gehen dabei mit Ihren personenbezogenen Daten sorgfältig um.

    Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten für die allgemeine Verwaltung (ohne Steuerverwaltung). Daten sind personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z. B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten.

    Wenn die Stadtverwaltung personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten z. B. erhebt, speichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbe-züglich wenden können.

    Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden:

    Verantwortlich ist:

    Stadtverwaltung Germersheim
    vertreten durch den Bürgermeister - Marcus Schaile -

    Kolpingplatz 3

    76726 Germersheim

    +49 7274 960-0


    Wer sind Ihre Ansprechpartner?

    Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Stadtverwaltung Germersheim, vertreten durch die Behördenleitung, richten (siehe oben). Darüber hinaus können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadtverwaltung wenden.

    Datenschutzbeauftragter ist:

    Herr Marco Eßwein

    +49 7274 960-270

    Stellvertretende Datenschutzbeauftragte ist:

    Frau Alexandra Höhl

    +49 7274 960-260


    Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

    Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG)

    a) Aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO)
    Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z. B. Veröffentlichung von Fotos, die im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgenommen wurden, Newsletter-Versand) erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben.

    b) Zur Erfüllung von vertraglichen oder vertragsähnlichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO)

    c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt

    d) die Verarbetiung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen

    e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentli-chen Interesse liegt oder in Ausübung öffentllicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde

    f) Im Rahmen der Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2e DSGVO)
    Personenbezogene Daten dürfen auch im Rahmen einer Interessenabwägung verarbeitet werden, wenn die Datenverarbeitung der Erfüllung der Vereinszwecke dient und überwiegende entgegenstehende Interessen der Betroffenen nicht erkennbar sind: Sollte eine Information über einen Ansprechpartner dem Kreis der „besonderen Kategorien von personenbezogenen Daten“ gemäß Art. 9 Absatz 1 DSGVO zuzurechnen sein (z. B. Angaben über eine Zugehörigkeit zu einer politischen Partei, Gewerkschaft oder einer Kir-che), so verarbeiten wir diese Information nur dann, wenn diese Information vom Be-troffenen offensichtlich öffentlich gemacht worden ist (vgl. Art. 9 Abs. 2e DSGVO) oder wir durch die aktive Zurverfügungstellung dieser Information eine Zustimmung des An-sprechpartners entnehmen können (siehe dazu auch unten c.).

    Wer bekommt meine Daten

    Ihre personenbezogenen Daten werden in dem Sachgebiet verarbeitet, für das sie erhoben wurden. Innerhalb der Stadtberwaltung erhalten nur diejenigen Personen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Die Verarbeitung erfolgt durch die mit der Bearbeitung betrauten Mitarbeiter der Verwaltung, die zur Verschwiegenheit verpflilchtet sind, so dass Ihre Interessen bei der Verarbeitung der Daten hinreichend gewahrt sind. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) können zu diesen Zwecken Daten erhalten und sind gleichermaßen zur Verschweigenheit verpflichtet.

    Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

    Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

    • Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z. B. Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Steuernummer, Identifikationsnummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer.
    • Für die Berechnung von Sozialleistungen oder im Wege Zwangsbeitreibung erforderliche Informationen, z. B. Einnahmen (z. B. Arbeitslohn, Betriebseinnahmen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, Renten), Familienstand und Kinder, Beruf, Bankverbindung.
      Besondere Kategorien personenbezogener Daten, sogenannte „sensible Daten", erheben wir ebenfalls nur dann, wenn dies für das jeweilige Sachgebiet erforderlich ist. So benötigen wir z. B. Angaben über die Religionszugehörigkeit, um Kirchensteuerzahlun-gen bei der Grundsteuer berücksichtigen zu können. Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie bei Ihnen selbst, z. B. durch Anträge.
      Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind. Im Vollstreckungsverfahren können wir Daten bei Drittschuldnern (z. B. Kreditinstitut oder Arbeitgeber) erheben. Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten.


    Wie verarbeiten wir diese Daten?

    Im weitgehend automationsgestützten Verfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Unsere Sicherheitsstandards entsprechen stets den aktuellen technologischen Entwicklungen.

    Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

    Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen (z. B. an Finanzgerichte, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

    Wie lange speichern wir Ihre Daten?

    Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Verfahren erforderlich sind oder wir darüber hinaus zur Aufbewahrung verpflichtet sind.

    Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

    Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

    • Recht auf Auskunft
      Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Steuerart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z. B. Festsetzung, Vollstreckung) gemacht werden.
    • Recht auf Berichtigung
      Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
    • Recht auf Löschung
      Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.
    • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
      Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z. B. gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung) besteht.
    • Recht auf Widerspruch
      Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (z. B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens).
    • Recht auf Beschwerde
      Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die Kontaktdaten der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder finden Sie unter www.datenschutz.de/projektpartner/.


    Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten

    In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen. Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit. Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

    Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?

    Weitergehende Informationen erhalten Sie unter
    https://www.datenschutz.rlp.de/de/startseite/

  • Information gemäß Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung für meldepflichtige Personen

    Vorbemerkung

    Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bun-desmeldegesetz - BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§ 17 Absatz 2 BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer Einzugsmeldungen nicht, nicht richtig oder verspätet abgibt, sich nicht oder verspätet abmeldet oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.

    1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

    Stadtverwaltung Germersheim
    vertreten durch den Bürgermeister - Marcus Schaile -

    Kolpingplatz 3

    76726 Germersheim

    +49 7274 960-0


    2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:

    Stadtverwaltung Germersheim

    Kolpingplatz 3

    76726 Germersheim


    Datenschutzbeauftragter:

    Herr Marco Eßwein

    +49 7274 960-270


    stellv. Datenschutzbeauftragte:

    Frau Alexandra Höhl

    +49 7274 960-260


    3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

    Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informationsbedürfnissen sowohl nicht-öffentlicher Stellen und Privatpersonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Absatz 3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmäßige Datenübermittlungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüber hinausgehende, auch regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Datenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden.

    4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

    a) Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 2 Bundes-datenschutzgesetz), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und den Suchdienste aus dem Melderegister Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist.

    b) Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebühren-pflichtige Auskunft über einzelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann Privatpersonen und nicht-öffentlichen Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z.B. ein bestimmter Geburtsjahrgang) und über bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann. Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nicht-öffentlichen Stellen gleichgesetzt.

    c) Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Zu-sammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Meldedaten erhalten.

    d) Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten erhalten.

    e) Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern lediglich einzelne abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten.

    e) Der Wohnungseigentümer/ Wohnungsgeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er bestätigt hat, bei der Meldebehörde angemeldet hat.

    f) An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz-Grundverordnung übernehmen.

    5. Dauer der Speicherung

    Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörig-keitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen.

    6. Betroffenenrechte

    Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:

    a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).

    b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).

    c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
    Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit un-verhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.

    d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
    Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.

    e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO).
    Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf dem Meldeschein entnommen werden.

    7. Widerrufsrecht bei Einwilligungen

    Die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat (Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO). Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.

    8. Beschwerderecht

    Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

    (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Postfach 30 40, 55020 Mainz, Tel.: 06131/208 2449, poststelle@datenschutz.rlp.de),

    wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

  • Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung

    Vorwort

    Nahezu alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen treten mit der Steuerverwaltung - insbesondere den Finanzämtern - früher oder später in Kontakt, weil sie Steuererklärungen abgeben und Steuern zahlen müssen und Erstattungen oder auch Kindergeld beanspruchen können. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

    Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten zu steuerlichen Zwecken, soweit die Abgabenordnung unmittelbar oder mittelbar anzuwenden ist. Ausgenommen ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Zollbehörden (z. B. Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und Kraftfahrzeugsteuer).

    Im Besteuerungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z. B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten.

    Wenn Finanzbehörden personenbezogene Daten verarbeiten, bedeutet das, dass sie diese Daten z. B. erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.

    Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

    1. Wer sind wir?
      „Wir“ sind die Finanzbehörden des Bundes (Ausnahme: Zollverwaltung) und der Länder und für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu steuerlichen Zwecken verantwortlich.

    2. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
      Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die verantwortliche Finanzbehörde, vertreten durch die Behördenleitung, richten.
      Im Regelfall sind die Finanzämter für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich, beim Kindergeld die Familienkassen. Die übrigen Finanzbehörden (z. B. Finanzministerium, Bundeszentralamt für Steuern, Oberfinanzdirektion, Landesamt für Steuern) sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten nur verantwortlich, soweit sie diese Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben verarbeiten.
      Darüber hinaus können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der jeweils verantwortlichen Finanzbehörde wenden.
      Die entsprechenden Kontaktdaten für die Landesfinanzbehörden finden Sie unter www.finanzamt.de in den jeweiligen landesspezifischen Übersichten, für das Bundesministerium der Finanzen unter www.bundesfinanzministerium.de und für das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkassen unter www.bzst.de.

    3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
      Um unsere Aufgabe zu erfüllen, die Steuern nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Steuergesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten (§ 85 der Abgabenordnung). Ihre personenbezogenen Daten werden in dem steuerlichen Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden (§ 29b der Abgabenordnung). Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeiten (Weiterverarbeitung nach § 29c Absatz 1 der Abgabenordnung).

      Beispiel zur Verarbeitung:
      Die mit der Einkommensteuererklärung von der Finanzbehörde erhobenen Daten werden bei der Einkommensteuerveranlagung verarbeitet.
      Beispiel zur Weiterverarbeitung:
      In bestimmten Fällen werden einzelne Besteuerungsgrundlagen gesondert festgestellt (z. B. Einkünfte aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft). Hierzu werden die Angaben aus der Feststellungserklärung in einem selbständigen Verfahren, dem Feststel-lungsverfahren, verarbeitet. Die auf diese Weise festgestellten Besteuerungsgrundlagen und weitere erforderliche Daten werden den Finanzbehörden mitgeteilt, die für die Besteuerung der Beteiligten zuständig sind. Diese verarbeiten die mitgeteilten Daten weiter, indem sie diese Daten im Steuerfestsetzungsverfahren, z. B. bei der Einkommensteuer, berücksichtigen.

      Die Finanzämter verwalten insbesondere die folgenden Steuern:
      - Einkommensteuer (einschließlich Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer),
      - Körperschaftsteuer,
      - Solidaritätszuschlag,
      - Kirchensteuer (Ausnahme: Freistaat Bayern),
      - Gewerbesteuer (Soweit die Länder die Verwaltung nicht den Gemeinden übertragen haben),
      - Erbschaft-/Schenkungsteuer,
      - Grundsteuer (Soweit die Länder die Verwaltung nicht den Gemeinden übertragen haben),
      - Umsatzsteuer (ohne Einfuhrumsatzsteuer),
      - Grunderwerbsteuer,
      - Rennwett- und Lotteriesteuer.

      Das Bundeszentralamt für Steuern hat nach § 5 des Finanzverwaltungsgesetzes insbesondere die folgenden Aufgaben:
      - Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.),
      - Bildung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM),
      - Mitwirkung bei Außenprüfungen,
      - Erstattung und Freistellung von deutschen Abzugssteuern,
      - zentrale Sammlung und Auswertung von steuerlichen Auslandsbeziehungen,
      - Vergütung von Vorsteuerbeträgen an Unternehmen,
      - Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID),
      - Kindergeldbearbeitung, wofür sich das Bundeszentralamt für Steuern der Familienkassen bedient.

    4. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
      Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:
      + Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben,
      z. B. Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Steuernummer, Identifi-kationsnummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer.
      + Für die Festsetzung und Erhebung der Steuern erforderliche Informationen, z. B.
       * Einnahmen (z. B. Arbeitslohn, Betriebseinnahmen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, Renten),
       * Ausgaben (z. B. Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen),
       * von Dritten einbehaltene Steuern (z. B. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Soli-daritätszuschlag, Kirchensteuer),
       * Familienstand und Kinder,
       * Lohnsteuerklasse,
       * Beruf,
       * Bankverbindung,
       * Angaben über geleistete oder erstattete Steuern,
       * Angaben über abgegebene Steuererklärungen und gestellte Anträge sowie Rechtsbehelfe.

      Besondere Kategorien personenbezogener Daten, sogenannte „sensible Daten", erheben wir ebenfalls nur dann, wenn dies für das Besteuerungsverfahren erforderlich ist. So benötigen wir z. B. Angaben über die Religionszugehörigkeit, um Kirchensteuerzahlungen als Sonderausgaben berücksichtigen zu können, oder Angaben über Erkrankungen/Behinderungen, um entsprechende Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre Steuererklärungen, Mitteilungen und Anträge.
      Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind.

      Beispiele:
      + Arbeitgeber übermitteln in der Lohnsteuerbescheinigung z. B. Daten über den Arbeitslohn, die einbehaltenen Steuern und die geleisteten Sozialversicherungsbeiträge,
      + Rentenversicherungsträger übermitteln in der Rentenbezugsmitteilung z. B. Daten über Rentenzahlungen und einbehaltene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,
      + Private Krankenversicherungen übermitteln z. B. Daten über geleistete und ggf. erstattete Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,
      + Sozialbehörden übermitteln Daten über Lohnersatzleistungen,
      + Kreditinstitute übermitteln Daten über vom Kapitalertragsteuerabzug freigestellte Kapitalerträge,
      + Gemeinden übermitteln Daten über Gewerbeanmeldungen und Meldedaten,
      + Notare übermitteln Daten über Grundstücksveräußerungen, Gesellschaftsverträge, Erbverträge und Schenkungsverträge,
      + Behörden übermitteln Daten über Zahlungen und Verwaltungsakte,
      + öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten übermitteln Daten über Honorare.

      Außerdem erhalten wir steuerrelevante Informationen von anderen Finanzbehörden oder im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustauschs.
      Können wir einen steuerrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an den Arbeitgeber). Im Vollstreckungsverfahren können wir Daten bei Drittschuldnern (z. B. Kreditinstitut oder Arbeitgeber) erheben.
      Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten.

    5. Wie verarbeiten wir diese Daten?
      Im weitgehend automationsgestützten Besteuerungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Steuer zugrunde gelegt. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Unsere Sicherheitsstandards entsprechen stets den aktuellsten technologischen Entwicklungen.
      Rechtsverbindliche Entscheidungen treffen wir nur dann auf Grundlage einer „vollautomatischen“ Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn dies gesetzlich zugelassen ist (z. B. „vollautomatischer“ Steuerbescheid nach § 155 Absatz 4 der Abgabenordnung).

    6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
      Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen (z. B. an Finanzgerichte, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

      Beispiele:
      - Mitteilung der Grundsteuer- und Gewerbesteuermessbeträge an die für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer bzw. der Gewerbesteuer zuständigen Gemeinden,
      - Mitteilungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern und Innungen) zur Festsetzung von solchen Abgaben, die an Besteuerungsgrundlagen, Steuer-messbeträge oder Steuerbeträge anknüpfen,
      - Mitteilungen an die gesetzliche Sozialversicherung, an die Bundesagentur für Arbeit und die Künstlersozialkasse, soweit die Kenntnis personenbezogener Daten für die Feststellung der Versicherungspflicht oder die Festsetzung von Beiträgen einschließlich der Künstlersozialabgabe erforderlich ist,
      - Mitteilungen an Sozialbehörden zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs,
      - Mitteilungen der Familienkassen an Bezügestellen des öffentlichen Dienstes zur Festsetzung von Gehaltsbestandteilen, die an das Kindergeld anknüpfen.

    7. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
      Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung).
      Wir dürfen Sie betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung).

    8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
      Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

      Recht auf Auskunft
      Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Steuerart und Jahr) und zum Verfahrens-abschnitt (z. B. Festsetzung, Vollstreckung) gemacht werden.

      Recht auf Berichtigung
      Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

      Recht auf Löschung
      Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. oben 7.).

      Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
      Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z. B. gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung) besteht.

      Recht auf Widerspruch
      Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (z. B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens).

      Recht auf Beschwerde
      Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die Kontaktdaten der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder finden Sie unter www.datenschutz.de/projektpartner/.

      Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten

      In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (§§ 32c bis 32f der Abgabenordnung). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.
      Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

    9. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?
      Weitergehende Informationen können Sie dem

      + BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom 12. Januar 2018 (siehe Bundessteuerblatt 2018 Teil I S. 183, und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (https://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerverwaltung & Steuerrecht - Abgabenordnung - BMF-Schreiben / Allgemeines) sowie

      + der Broschüre „Steuern von A bis Z“ (siehe https://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Service - Publikationen - Broschüren)

      entnehmen.
  • Information zur Verarbeitung Ihrer Daten im Standesamt

    Das Standesamt erfasst Ihre Personenstandsdaten (u. a. Name, Geburtsdatum, Ab-stammung) in Registern und Akten. Auf dieser Grundlage werden Urkunden und Bescheinigungen ausgestellt sowie Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werden Ihre Daten verarbeitet, soweit das für den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft erforderlich ist.

    Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die
    Stadt Germersheim, vertreten durch den Bürgermeister Marcus Schaile
    ,
    Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim,
    Tel. 07274/9600
    oder info@germersheim.eu.
    Sie erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung ihrer Daten und ist zuständig, soweit Sie Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend machen wollen.

    Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Personenstandsgesetz, der Personenstandsverordnung, ggf. entsprechenden internationalen Regelungen sowie aus § 2 Abs. 1 Landesgesetz über den Austritt aus Religionsgemeinschaften und §§ 3 und 5 Landesdatenschutzgesetz.

    Herausgegeben werden dürfen die Daten der Standesämter an andere inländische und ausländische Standesämter, andere Personen, sonstige Behörden, Gerichte, ggf. Religionsgemeinschaften und konsularischen Vertretungen anderer Länder nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist. Die in Registern erfassten Daten sind dauerhaft aufzubewahren. Sie sind zusammen mit den in den zugehörigen Akten je nach Art des personenstandsrechtlichen Vorgangs nach 30, 80 oder 110 Jahren dem Archiv zur Übernahme anzubieten. Kirchenaustritte werden 30 Jahre aufbewahrt und können anschließend vom Archiv übernommen werden.

    Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Germersheim, Marco Eßwein, erreichen Sie unter 07274/960270 oder datenschutz@germersheim.eu.

    Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informa-tionsfreiheit Rheinland-Pfalz wenden. Dieser oder Ihr zuständiger Mitarbeiter im Standesamt erteilt Ihnen auch Auskunft zu Ihren Rechten als betroffene Person nach der Datenschutz-Grundverordnung.

  • Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Betroffenenauskunft / Meso für Rheinland-Pfalz

    Auskunft gemäß § 10 Abs. 1 Nummer 2 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG) in Verbindung mit Artikel 12 bis 14 der Europäischen Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO)

    Gespeicherte Daten

    Melderegister (incl. Wahlkomponente)

    • Familienname
    • frühere Namen
    • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
    • Doktorgrad
    • Ordens- und Künstlernamen
    • Tag und Ort der Geburt bei Geburt im Ausland auch den Staat
    • Geschlecht
    • gesetzlicher Vertreter (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift, Tag der Geburt, Geschlecht, Sterbetag, Auskunftssperren gemäß § 51 BMG)
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
    • derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnung außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug ins Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat
    • Einzugsdatum, Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland
    • Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Tag und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft, sowie bei Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat
    • Ehegatte oder Lebenspartner (Vor- und Familiennamen, Geburtsname, Doktorgrad, Tag der Geburt, Geschlecht, Anschrift, Sterbetag, Auskunftssperren gemäß § 51 BMG)
    • minderjährige Kinder (Vor- und Familiennamen, Tag der Geburt, Geschlecht, Anschrift, Sterbetag, Auskunftssperren gemäß § 51 BMG)
    • Ausstellungsbehörde, -datum, Gültigkeitsdauer und Seriennummer des gültigen Personalausweises/Passes, sowie Sperrkennwort und Sperrsumme des Personalausweises
    • Auskunfts- und Übermittlungssperren
    • Sterbetag und -ort, bei Versterben im Ausland auch den Staat

    (2) Über die in Absatz 1 genannten Daten hinaus speichern die Meldebehörden im Melderegister folgende Daten einschließlich der zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweise:

    • für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene die Tatsache, dass die betroffene Person
    • von der Wahlberechtigung oder der Wählbarkeit ausgeschlossen ist
    • als Unionsbürger (§ 6 Abs. 3 Satz 1 des Europawahlgesetzes) bei der Wahl des Europäischen Parlaments von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis im Inland einzutragen ist; ebenfalls zu speichern ist die Gebietskörperschaft oder der Wahlkreis im Herkunftsmitgliedstaat, wo er zuletzt in ein Wählerverzeichnis eingetragen war
    • als im Ausland lebender Deutscher einen Hinweis auf Wahlen zum Deutschen Bundestag sowie auf Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland erhält; ebenfalls ist nach Mitteilung der betroffenen Person ihre derzeitige Anschrift im Ausland zu speichern
    • für das Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nach § 39e Absatz 2 Satz 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes
    • die Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgesellschaft sowie das Datum des Eintritts und Austritts, den Familienstand
    • das Datum der Begründung oder der Auflösung der Ehe sowie das Identifikationsnummern oder die vorläufigen Bearbeitungsmerkmale des Ehegatten sowie der minderjährigen Kinder, die ihre alleinige Wohnung oder ihre Hauptwohnung im Zuständigkeitsbereich der selben Meldebehörde haben
    • für Zwecke nach § 139b Absatz 2 der Abgabeordnung die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabeordnung und bis zu deren Speicherung im Melderegister das Vorläufige Bearbeitungsmerkmal nach § 139b Absatz 6 Satz 2 der Abgabeordnung
    • für die Ausstellung von Personalausweisen und Pässen die Tatsache, dass Passversagungsgründe vorliegen, ein Pass versagt oder entzogen oder eine Anordnung nach § 6 Abs. 7 des Personalausweisgesetzes getroffen worden ist
    • für staatsangehörigkeitsrechtliche Verfahren die Tatsache, dass nach § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann
    • für Zwecke des Suchdienstes die Anschrift vom 1. September 1939 derjenigen Einwohner, die aus den in § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes bezeichneten Gebieten stammen
    • für das waffenrechtliche Verfahren die Tatsache, dass eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt worden ist, und die diese Tatsache mitteilende Behörde mit Angabe des Tages der erstmaligen Erteilung
    • für sprengstoffrechtliche Verfahren die Tatsache, dass eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder ein Befähigungsschein nach § 20 des Sprengstoffgesetzes erteilt worden ist sowie die Behörde, die diese Tatsache mitteilt, mit Angabe des Datums der erstmaligen Erteilung
    • zur Beantwortung von Aufenthaltsanfragen anderer Behörden und sonstiger öffentlicher Stellen, wenn der Einwohner die Wohnung aufgegeben hat und der Meldebehörde eine neue Wohnung nicht bekannt ist, das Ersuchen um Datenübermittlung mit dem Datum der Anfrage und der Angabe der anfragenden Stelle für die Dauer von bis zu zwei Jahren
    • für die Prüfung, ob die von der meldepflichtigen Person gemachten Angaben richtig sind, und zur Gewährleistung der Auskunftsrechte in § 19 Absatz 1 Satz 3 BMG und § 50 Absatz 4 BMG den Namen und die Anschrift des Eigentümers der Wohnung und, wenn dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist, auch den Namen und die Anschrift des Wohnungsgebers
    • im Spannungs- und Verteidigungsfall für die Wehrerfassung die Tatsache, dass ein Einwohner bereits vor der Erfassung seines Jahrganges erfasst worden ist
    • für die Erstellung von Wahlbenachrichtigungen zusätzlich Art der Wahl, Wahlgebiet (Wahlbezirk, Wahllokal, Wahlkreis, Nummer im Wählerverzeichnis) und verfahrensbedingte Hinweise für die Wahlbenachrichtigungen
    • verfahrensbedingte Hinweise


    Pass- und Ausweisregister

    • Lichtbild
    • Unterschrift
    • Familienname und Geburtsname
    • Vornamen
    • Doktorgrad
    • Tag und Ort der Geburt
    • Größe
    • Farbe der Augen
    • Anschrift
    • Staatsangehörigkeit
    • Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Unterschrift des gesetzlichen Vertreters
    • Seriennummer
    • Sperrkennwort und Sperrsumme
    • letzter Tag der Gültigkeitsdauer, ausstellende Behörde
    • Vermerke über Anordnungen nach § 6 PAuswG bzw. §§ 7, 8 und 10 PassG
    • Angaben zu Erklärungspflichten nach § 29 StAG
    • Tatsache, dass Funktion des Ausweises zur eID ausgeschaltet wurde oder der Ausweis in die Sperrliste eingetragen ist
    • Ordens- und Künstlername
    • Nachweis über erteilte Ermächtigungen nach § 8 PAuswG bzw. § 19 PassG
    • verfahrensbedingte Hinweise

    Die Speicherung der Fingerabdrücke erfolgt temporär. Eine Löschung dieser Daten erfolgt bei der Aushändigung des entsprechenden Dokumentes.

    Empfänger regelmäßiger Datenübermittlungen

    Nach § 10 Absatz 1 Nummer 2 und 3 BMG und den Vorgaben der Artikel 12 bis 14 DS-GVO haben Sie unter anderem auch das Recht von der Melde-, Pass- und Ausweisbehörde zu erfahren, welche Datenempfänger regelmäßig oder aufgrund von Anfragen von Ihnen Daten erhalten haben, um welche Art von Daten es sich hierbei gehandelt hat, und zu welchem Zweck (mit Verweis auf die entsprechenden Rechtgrundlagen) sowohl die Speicherung als auch mögliche regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen.

    Nachstehend sind die Empfänger aufgeführt, denen nach Bundesrecht (u. a. Datenübermittlungsverordnungen des Bundes, Bundesmeldegesetz, Aufenthaltsverordnung, Krebsregistergesetz, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, Waffengesetz, Sprengstoffverordnung, Personalausweisgesetz, Passgesetz) oder Landesrecht anlass- oder fallbezogen Personendaten übermittelt werden. Außerdem sind soweit erforderlich jeweils die Arten der möglichen übermittelten Daten aufgezählt.

    Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden (Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung – 1. BMeldDÜV)

    § 4 Automatisiertes Abrufverfahren zur Anmeldung (Vorausgefüllter Meldeschein)
    Folgende Daten werden im Rückmeldeprozess von Meldebehörde der neuen Wohnung an die Meldebehörde der bisherigen Wohnung übermittelt: Familienname, Geburtsname; Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum, Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, Geschlecht, zum gesetzlichen Vertreter: Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Auskunftssperren nach § 51 des Bundesmeldegesetzes, derzeitige Staatsangehörigkeiten, rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, derzeitige Anschriften und Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung, Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte Anschrift im Inland, Einzugsdatum, Auszugsdatum, Familienstand, bei Verheirateten oder Personen, die eine Lebenspartnerschaft führen, Datum und Ort der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat, zum Ehegatten oder Lebenspartner: Familienname, Vornamen, Geburtsname, Doktorgrad, Geburtsdatum, Geschlecht, derzeitige Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung außerhalb der Zuständigkeit der Meldebehörde, Auskunftssperren nach § 51 des Bundesmeldegesetzes, zu minderjährigen Kindern: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift im Inland, Auskunftssperren nach § 51 des Bundesmeldegesetzes, Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers, Auskunfts- und Übermittlungssperren, (2) Gemäß § 23 Absatz 4 Satz 2 des Bundesmeldegesetzes hat die Zuzugsmeldebehörde folgende Daten für den vorausgefüllten Meldeschein aufzunehmen und der Wegzugsmeldebehörde zu übermitteln: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift bei der Wegzugsmeldebehörde.

    § 7 Auswertung der Rückmeldung und Fortschreibung
    Die Auswertung der Rückmeldung erfolgt bei Anmeldung einer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung durch die Wegzugsmeldebehörde der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung, bei Anmeldung einer Nebenwohnung durch die Meldebehörde der Hauptwohnung oder bei erneutem Zuzug aus dem Ausland durch die letzte Inlandsmeldebehörde.Ist die neue Wohnung die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung der zugezogenen Person, so unterrichtet die Wegzugsmeldebehörde die Zuzugsmeldebehörde unverzüglich, spätestens jedoch drei Werktage nach Eingang der Rückmeldung darüber, ob Tatsachen nach § 3 Absatz 2 Nummer 1, 2 Buchstabe d, Nummer 3 bis 5, 7, 8 und 11 des Bundesmeldegesetzes vorliegen. Sie übermittelt der Zuzugsmeldebehörde auch das Sperrkennwort und die Sperrsumme des Personalausweises nach § 3 Absatz 1 Nummer 17 des Bundesmeldegesetzes. Ist die neue Wohnung die Nebenwohnung der zugezogenen Person, so unterrichtet die Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung die Zuzugsmeldebehörde unverzüglich, spätestens jedoch drei Werktage nach Eingang der Rückmeldung darüber, ob Tatsachen nach § 3 Absatz 2 Nummer 7 und 8 des Bundesmeldegesetzes vorliegen. In den Fällen des § 3 Absatz 2 Nummer 1, 4, 5, 7 und 8 des Bundesmeldegesetzes hat die Wegzugsmeldebehörde der Zuzugsmeldebehörde auch die Hinweise zu übermitteln, die zum Nachweis der Richtigkeit dieser Daten erforderlich sind, soweit die Hinweise im Melderegister gespeichert sind.

    Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes (Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung – 2. BMeldDÜV)

    § 4 Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
    Jährlich bis zum 31. März werden folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden übermittelt: Familienname, Vornamen, derzeitige Anschrift. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die betroffene Person ihr nach § 36 Absatz 2 BMG widersprochen hat.

    § 5 Datenübermittlung an die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit
    Von den Personen, zu denen auch Daten von minderjährigen Kindern gespeichert sind, sind einmal jährlich bis zum 20. Oktober nach dem Stand des Melderegisters vom 20. September desselben Jahres folgende Daten zu übermitteln: Familienname, Geburtsname, Vornamen, Geburtsdatum, derzeitige Anschrift und Einzugsdatum.
    Von Minderjährigen, die bei den o. a. Personen gemeldet sind, sind nach Maßgabe des Absatzes 2 folgende Daten zu übermitteln: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und ggfs. Sterbedatum

    § 6 Datenübermittlung an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung
    Nach Speicherung einer Geburt, einer erstmaligen Erfassung einer Person aus sonstigen Gründen, einer Namensänderung, einer Änderung der Anschrift, des Geschlechts, des Doktorgrades, des Geburtsdatums, des Geburtsorts, einer Eheschließung, einer Begründung einer Lebenspartnerschaft oder im Sterbefall werden unverzüglich folgende Daten übermittelt: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, -ort, -land, Geschlecht, derzeitige Anschrift (bei Umzug auch die vorherige Anschrift), Datum der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbedatum.
    Die Meldebehörden übermitteln zur Durchführung der Versicherung wegen Kindererziehung neben der Mitteilung der Geburt des Kindes eine Mitteilung über die Mutter mit den entsprechenden Daten (wie vorstehend) sowie bei Mehrlingsgeburten die Anzahl der geborenen Kinder, sonst die Zahl 1.
    Im Sterbefall übermitteln die Meldebehörden der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung zusätzlich zu den vorstehenden Daten vom Ehegatten bzw. Lebenspartner: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, derzeitige Anschrift der Alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung.

    § 7 Datenübermittlung an das Bundeszentralregister
    Die Meldebehörden übermitteln nach einer Namensänderung oder Änderung des Geburtsdatums dem Bundeszentralregister: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Geburtsdatum, -ort, -land, derzeitige Anschrift, Datum und Bezeichnung und Aktenzeichen der Behörde, die eine Namensänderung verfügt hat.
    Im Falle einer Änderung des Geburtsdatums ist das bisherige Geburtsdatum ebenfalls zu übermitteln.

    § 8 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt
    Die Meldebehörden übermitteln nach einer Änderung des Geburtsnamens oder des Vornamens einer Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat: Familienname, Geburtsname, Vornamen, Geburtsdatum, -ort, -land, Geschlecht, Datum und Bezeichnung und Aktenzeichen der Behörde, die eine Namensänderung verfügt hat.
    Im Falle einer Änderung des Geburtsnamens ist der bisherige Geburtsname ebenfalls zu übermitteln.

    § 9 Datenübermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern
    Die Meldebehörden übermitteln nach Speicherung einer Geburt oder eines Sterbefalles, nach einer erstmaligen Erfassung einer Person aus sonstigen Gründen oder nach Speicherung einer Namensänderung, einer Änderung der Anschrift, des Geschlechts, des Doktorgrades, des Geburtstages oder Geburtsortes folgende Daten: Familienname, Geburtsname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, -ort, -land, Geschlecht, derzeitige Anschrift, Ein- und Auszugsdatum, Auskunftssperren nach § 51 BMG, Sterbedatum, Steuer-Identifikationsnummer bzw. Vorläufiges Bearbeitungsmerkmal.
    Die Meldebehörden übermitteln bei einer Änderung der genannten Daten und Hinweise unter Angabe der Steuer-Identifikationsnummer und des Geburtsdatums folgende Daten: rechtliche Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgesellschaft sowie das dazugehörige Ein- bzw. Austrittsdatum, Familienstand, Datum der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft, Steuer-Identifikationsnummer oder Vorläufiges Bearbeitungsmerkmal des Ehegatten oder Lebenspartners, Steuer-Identifikationsnummer oder Vorläufiges Bearbeitungsmerkmal des Kindes (sofern dieses im örtlichen Zuständigkeitsbereich derselben Meldebehörde gemeldet ist).
    Diese Mitteilungspflicht gilt entsprechend bei der erstmaligen Erfassung eines Einwohners nach Geburt oder Zuzug aus dem Ausland im Melderegister.

    § 10 Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt
    Die Meldebehörden übermitteln bis zum zehnten Tag des Kalendermonats, der dem Monat der Vollendung des 18. Lebensjahres der betroffenen Person vorausgeht, folgende Daten einer in das Ausland verzogenen Person, bei der der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit droht: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Geburtsdatum, -ort, -land, Geschlecht, letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug Anschrift oder Staat im Ausland, Datum des Auszugs, mögliches Merkmal gemäß

    § 29 Staatsangehörigkeitsgesetz (Optionsmerkmal)
    Die Meldebehörde, bei der sich eine erklärungspflichtige Person nach § 29 Absatz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die 18, aber noch keine 23 Jahre alt ist, als aus dem Ausland kommend angemeldet hat, übermittelt werden folgende Daten übermittelt: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Geburtsdatum, -ort, -land, Geschlecht, derzeitige und letzte frühere Anschrift im Inland, Zuzugsstaat, Datum des Wegzuges in das Ausland, mögliches Merkmal gemäß § 29 Staatsangehörigkeitsgesetz (Optionsmerkmal).

    Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz – BevStatG)

    § 4 Wanderungsstatistik
    Die Meldebehörden übermitteln den Statistischen Landesämtern bei Anmeldung, Abmeldung sowie Wohnungsstatuswechsel folgende Daten: Ein- und Auszugsdaten, Datum des Statuswechsels, Datum des letzten Zuzuges aus dem Ausland oder Wegzuges ins Ausland Neue Wohnung, Wohnungsstatus, Geschlecht, Geburtstag, -ort, -land, Familienstand, Staatsangehörigkeit, rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft.

    § 5 Bevölkerungsfortschreibung
    Die Meldebehörden übermitteln den Statistischen Landesämtern beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, soweit nicht durch Geburt erworben, beim Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, bei Ehescheidung, Aufhebung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft folgende Daten: Wohnort, Geschlecht, Geburtsdatum, -ort, -land, Familienstand, Tag des Erwerbs oder Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit, neu erworbene oder bisherige Staatsangehörigkeit.

    Bundesmeldegesetz (BMG)

    § 42 Datenübermittlung an öffentliche Religionsgesellschaften
    Die Meldebehörden übermitteln den öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften regelmäßig folgende Daten: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordens- und Künstlername, Geburtsdatum, -ort, -land, Angaben zum gesetzlichen Vertreter (Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Sterbetag, Auskunftssperren gem. § 51 BMG), Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, Angaben zur eingetragenen Religionsgesellschaft, Anschriften, Ein- und Auszugsdatum, Familienstand (beschränkt auf die Angabe ob verheiratet bzw.
    Lebenspartnerschaft führend oder nicht), Anzahl der Kinder, Auskunftssperren gemäß § 51 BMG, Sterbedatum, -ort, -land.

    Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

    § 72 Mitteilungen der Meldebehörden
    Die Meldebehörden teilen den Ausländerbehörden bei Anmeldung, die Abmeldung, die Änderung der Hauptwohnung, die Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft, die Scheidung, Nichtigerklärung oder Aufhebung der Ehe, die Aufhebung der Lebenspartnerschaft, die Namensänderung, die Änderung oder Berichtigung des staatsangehörigkeitsrechtlichen Verhältnisses, die Geburt und den Tod eines Ausländers folgende Daten mit: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Geburtstag, -ort, -land, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Doktorgrad, Geschlecht, Familienstand, Angaben zum Gesetzlichen Vertreter (Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift), Einzugsdatum, frühere Anschrift, Angaben zum Dokument (Passart, ausstellende Behörde, Passnummer, Gültigkeitsdaten), Auszugsdatum, neue Anschrift, Datum des Beginns oder Endes einer Ehe oder Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbedatum.

    Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

    ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice im Auftrag der Landesrundfunkanstalten
    Eine Datenübermittlung an die jeweilige Landesrundfunkanstalt erfolgt von der Meldebehörde der Hauptwohnung, alleinigen Wohnung oder Nebenwohnung, die für eine volljährige betroffene Person aktuell zuständig ist oder war, bei den Anlässen Anmeldung, Abmeldung sowie im Sterbefall mit folgenden Daten: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschriften (Haupt- und Nebenwohnung), Zuzugsland, Ein- und Auszugsdatum, Familienstand, Sterbedatum.

    Waffengesetz (WaffG)

    § 44 Übermittlung an und von Meldebehörden
    Die für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zuständige Behörde teilt der für den Antragsteller zuständigen Meldebehörde die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis mit. Sie unterrichtet ferner diese Behörde, wenn eine Person über keine waffenrechtlichen Erlaubnisse mehr verfügt.
    Die Meldebehörden teilen den Waffenerlaubnisbehörden Namensänderungen, Zuzug, Wegzug und Tod der Einwohner mit, für die das Vorliegen einer waffenrechtlichen Erlaubnis gespeichert ist.

    Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengsatz – SprengG)

    § 39a Datenübermittlung an und von Meldebehörden
    Die für die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis zuständige Behörde teilt der für den Antragsteller/die Antragstellerin zuständigen Meldebehörde die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis mit. Sie unterrichtet ferner diese Behörde, wenn eine Person über keine sprengstoffrechtliche Erlaubnis mehr verfügt. Ist eine Person am 1. September 2005 Inhaber einer Erlaubnis, soll die Mitteilung binnen drei Jahren erfolgen.
    Die Meldebehörden teilen den für die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis zuständigen Behörden Namensänderungen, Wegzug und Tod der Einwohner mit, für die das Vorliegen einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis gespeichert ist. Auf Inhaber eines Befähigungsscheines nach § 20 finden die Absätze 1 und 2 entsprechende Anwendung.
    Außerdem übermitteln die Meldebehörden im Rahmen ihrer Aufgabenzuweisung an bestimmte Datenempfänger des Landes einzelne, jeweils dort aufgeführte Daten. Diese regelmäßigen Datenübermittlungen erfolgen anlassbezogen.

    Bundesmeldegesetz (BMG)

    Datenübermittlung: Private Dritte
    Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in §§ 44 und 45 BMG genannten Aufgaben (Einfache und Erweiterte Melderegisterauskünfte).

    Datenübermittlung: Behörden oder sonstige öffentliche Stellen (auf Ersuchen/Anfrage)
    Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in §§ 34 BMG genannten Aufgaben (Behördenauskünfte).

    Datenübermittlung: Wohnungsgeber
    Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 50 Absatz 4 BMG genannten Aufgaben (Wohnungsgeberauskunft)

    Personalausweisgesetz und Passgesetz

    Datenempfänger: Ausweis- bzw. Passhersteller (Bundesdruckerei)
    Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Pass- bzw. Ausweisregister und erforderlicher verfahrensbedingter Hinweisdaten zur Antragsverarbeitung für den Ausweis- bzw. Passhersteller zur Herstellung von Personalausweisen und Reisepässen gemäß § 8 Personalausweisverordnung bzw. § 3 Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung.

    Datenempfänger: andere Ausweis- bzw. Passbehörden
    Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Pass- bzw. Ausweisregister zur Erfassung und Fortschreibung der Registerdaten des Ausweis- bzw. Passregisters gemäß §§ 8, 10 und 11 PAuswG bzw. § 19 PassG.

    Datenempfänger: Sperrlistenbetreiber (Bundesverwaltungsamt – BVA)
    Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Ausweisregister zur Führung der Sperrliste für Personalausweise gemäß §§ 7 und 10 PAuswG.

    Datenempfänger: Polizei- und Ordnungsbehörden
    Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Pass- bzw. Ausweisregister zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß §§ 11 und 25 PAuswG bzw. §§ 22 und 22a PassG.

    Datenübermittlung nach Landesrecht

    Hinsichtlich der Informationen zu denen nach Landesrecht anlassbezogene Datenübermittlungen erfolgen, verweisen wir auf die Vorgaben des Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz Ihres Landes und der Verordnung über regelmäßige Datenübermittlungen Ihres Landes.

    Datenempfänger: zuständige Behörde für die Abfallentsorgung
    Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 7 der Meldedatenlandesverordnung (MDLVO) beschriebenen Aufgaben.

    Datenempfänger: Landeskriminalamt
    Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 8 MDLVO beschriebenen Aufgaben.

    Datenempfänger: Grundschulen
    Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 9 MDLVO beschriebenen Aufgaben.

    Datenempfänger: Kreisverwaltung
    Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 10 MDLVO beschriebenen Aufgaben.

    Datenempfänger: Finanzämter
    Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 11 MDLVO beschriebenen Aufgaben.

    Datenempfänger: Südwestrundfunk
    Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 12 MDLVO beschriebenen Aufgaben.

    Datenempfänger: Zentrale Stelle zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie- Screening
    Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 13 MDLVO beschriebenen Aufgaben.

    Datenempfänger: Öffentliche Stellen des Bundes und der Länder
    Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister im Rahmen eines automatisierten Abrufs zur Erfüllung der in § 18 MDLVO beschriebenen Aufgaben.

    Datenempfänger: Behörden des Landes, Organe der Rechtspflege, kommunale Gebietskörperschaften juristische Personen des öffentlichen Rechts
    Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister im Rahmen eines automatisierten Abrufs zur Erfüllung der in § 19 MDLVO beschriebenen Aufgaben.

    Datenempfänger: Behörden des Landes, Organe der Rechtspflege, kommunale Gebietskörperschaften juristische Personen des öffentlichen Rechts und sonstige öffentliche Stellen
    Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister im Rahmen eines automatisierten Abrufs zur Erfüllung des § 38 Abs. 1 BMG sowie darüber hinaus die in § 20 MDLVO genannten Daten.

    Datenempfänger: zuständige Behörden des Brand- und Katastrophenschutzes und Leitstelle Rettungsdienst
    Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister im Rahmen eines automatisierten Abrufs zur Erfüllung der in § 20 MDLVO und § 21 MDLOVO beschriebenen Aufgaben.

    Datenempfänger: Ausländerbehörden, Landesamt für Steuern, Finanzämter, örtliche Träger der Kriegsopferfürsorge, zuständige Behörden der Unterhaltssicherung und Träger der Sozialhilfe
    Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister im Rahmen eines automatisierten Abrufs zur Erfüllung der in § 20 MDLVO und § 22 MDLVO beschriebenen Aufgaben.

    Datenempfänger: Untere Abfallbehörden, zuständige Behörden zur Durchführung des Wohngeldgesetzes, zuständigen Behörden der örtlichen Träger der Sozialhilfe sowie der örtlichen Träger der Jugendhilfe und die unteren Gesundheitsbehörden
    Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister im Rahmen eines automatisierten Abrufs zur Erfüllung der in § 20 MDLVO und § 23 MDLVO beschriebenen Aufgaben.

    Datenempfänger: Sicherheitsbehörden
    Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister im Rahmen eines automatisierten Abrufs zur Erfüllung der in § 24 MDLVO beschriebenen Aufgaben.

    Angaben gemäß Artikel 13 der DS-GVO:

    Verantwortliche Stelle:
    Stadtverwaltung Germersheim

    Verantwortlicher:

    Bürgermeister Marcus Schaile

    Kolpingplatz 3

    76726 Germersheim

    +49 7274 960-0

    germersheim.eu


    Datenschutzbeauftragter:

    Marco Eßwein

    Kolpingplatz 3

    76726 Germersheim

    +49 7274 960-270

    germersheim.eu



    Betroffenenrechte nach Artikel 12 der DS-GVO sind bei der o.a. verantwortlichen Stelle oder den (spezial)gesetzlich vorgesehenen Stellen geltend zu machen.

  • Information zur Verarbeitung Ihrer Daten bei Veranstaltungen

    1. Wer ist für die Verarbeitung meiner Daten verantwortlich?

    Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die
    Stadt Germersheim, vertreten durch den Bürgermeister Marcus Schaile,
    Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim,
    Tel. 07274/9600 oder info@germersheim.eu.

    Hier erhalten Sie nähere Auskunft zur Verarbeitung Ihrer Daten, zudem können Sie Ihre Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend machen.

    Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Germersheim,
    Marco Eßwein,
    erreichen Sie unter 07274/960270 oder datenschutz@germersheim.eu.

    Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz wenden.

    2. Welche Daten werden über mich gespeichert?

    Wir verarbeiten folgende Kategorien personenbezogener Daten:

    • Kontaktinformationen, insbesondere Vor- und Nachname, ggf. Titel, Adresse, ggf. Telefonnummer, E-Mail-Adresse(n), Faxnummer
    • Angaben zum Unternehmen bzw. zur Institution, für die Sie tätig sind
    • Angaben zu Ihrer beruflichen Position
    • Ggf. auf der Veranstaltung von Ihnen erstellte Foto- und Videoaufnahmen
    • Ggf. Geburtsdatum und Geburtsort

    Grundsätzlich erheben wir diese Daten direkt bei Ihnen. In Einzelfällen erhalten wie personenbezogene Daten über Sie von dem Unternehmen bzw. der Institution, für die Sie tätig sind, damit wir Sie zu einer unserer Veranstaltungen einladen können.

    3. Wofür werden meine Daten verarbeitet (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

    Wir verwenden Ihre Kontaktdaten (Name, Postanschrift, E-Mailadresse) zum Ver-sand von Einladungen zu unseren Veranstaltungen und im Vorfeld der Veranstaltung relevanten Materialien (z. B. Programm) per Post oder E-Mail. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Satz lit. F) DSGVO, beruhend auf unserem berechtigten Interesse an einer adäquaten Kommunikation unseres städtischen Handelns, das auch öffentliche Veranstaltungen sowie die Einbindung von Berichterstattern umfasst.

    Wenn Sie keine Einladung zu unseren Veranstaltungen mehr wünschen, haben Sie die Möglichkeit, der Nutzung Ihrer Daten zu diesen Zwecken jederzeit zu wiedersprechen, indem Sie eine E-Mail mit Ihrem Widerspruch an info@germersheim.eu senden. In diesem Fall werden wir die Zusendung von Einladungen zu unseren Veranstaltungen unverzüglich beenden.

    Bei Veranstaltungen, an denen Personen des öffentlichen Interesses teilnehmen und daher ein hohes Interesse an einer medialen Berichterstattung besteht, nehmen wir den Namen dieser Person in die eine eventuell vorhandene Gästeliste auf und ma-chen diese auch Dritten bekannt z. B. interessierte Pressevertreter, Homepage der Stadt oder Stadtanzeiger. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. F) DSGVO, basierend auf unserem berechtigten Interesse an einer Berichterstattung über die Veranstaltung.

    Sie haben gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Veröffentlichung Ihrer auf der Gästeliste befindlichen Daten auf unserer Homepage mit künftiger Wirkung zu widersprechen, indem Sie eine E-Mail mit Ihrem Widerspruch an info@germersheim.eu senden.

    Darüber hinaus werden bei unseren Veranstaltungen regelmäßig Fotos und/oder Vi-deos aufgenommen, die teilweise auf unserer Homepage, dem Stadtanzeiger oder im Rahmen von externer oder interner Berichterstattung veröffentlicht werden, ggf. auch zusammen mit Ihrem Namen. Neben den Foto- und Videoaufnahmen werden dabei automatisch Metadaten, wie z. B. Ort und Zeit der Aufnahme und Standort, in den Digitalkameras gespeichert. Rechtsgrundlage für das Anfertigen und Speichern von Foto- und Videoaufnahmen ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. F) DSGVO, basierend auf unserm berechtigten Interesse an einer Berichterstattung über die Veranstaltung. Rechtsgrundlage für das Veröffentlichen der Foto- und Videoaufnahmen sind §§ 22 und 23 Kunsturhebergesetz (KUG).

    Sie haben gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Anfertigung und Speiche-rung Ihrer Foto- und Videoaufnahmen mit künftiger Wirkung zu widersprechen, indem Sie eine E-Mail mit Ihrem Widerspruch an info@germersheim.eu senden.

    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei den Veranstaltungen externe Berichter-statter zugegen sein können, die ebenfalls Fotos und Videos erstellen. Da wir aber keinen Einfluss auf die von den externen Berichterstattern erstellten Fotos und Vi-deos und deren Verwendung durch diese haben, können wir zu Zweck und Umfang der Verarbeitung Ihrer Daten durch diese externen Berichterstatter keine Angaben machen.

    4. Gibt es für mich eine Pflicht zur Bereitstellung der Daten?

    Eine Pflicht zur Bereitstellung Ihrer Daten besteht nicht. Ohne Ihre Daten ist uns je-doch eine zukünftige Einladung nicht möglich.

    5. Wer bekommt meine Daten?

    Ihre Daten werden durch uns keinen Dritten zur Verfügung gestellt.

    6. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Wir speichern Ihrer Kontaktdaten zwecks von Einladungen bis zu Ihrem Wider-spruch. Ihren Widerspruch werden wir zu Beweissicherungszwecken für die Dauer von 3 Jahren speichern.

    Die von Ihnen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. F) DSGVO gespeicherten Foto- und Videoaufnahmen nebst der Metadaten werden solange gespeichert, bis Sie hiergegen Widerspruch erheben. Es sei denn, es liegen vorrangige berechtigte Gründe für die Verarbeitung im Sinne von Art. 21 Abs. 1 Satz 2 DSGVO vor.

    7. Welche Rechte habe ich in Bezug auf meine Daten?

    Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Das Auskunftsrecht erfasst unter anderem:

    • welche Daten in einem näher zu bezeichnenden Bereich über Sie bekannt sind;
    • die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
    • das Bestehen eines Rechtes auf Berichtigung oder Löschung;
    • alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei Ihnen erhoben wurden.

    Sollten Daten über Ihre Person falsch oder nicht mehr aktuell sein, haben Sie das Recht, deren Be-richtigung zu verlangen.

    Sie haben außerdem das Recht, die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten nach Maßgabe von Artikel 17 und 18 DSGVO zu verlangen.

    Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

    • zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
    • zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder der Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
    • aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gem. Art. 9 Abs. 2 lit. H und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;
    • für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische For-schungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das Recht auf Löschung voraussichtlich die Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beein-trächtigt, oder
    • zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  • Information nach Artikel 13 DS-GVO zu Stellenausschreibungen / Bewerbungen

    Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

    Stadtverwaltung Germersheim

    Kolpingplatz 3

    76726 Germersheim

    +49 7274 960-0

    +49 7274 960-247

    germersheim.eu


    Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten:

    +49 7274 960-270


    Zu welchem Zweck werden Ihre Daten verarbeitet?

    Sie haben uns Ihre Daten im Rahmen der Stellenausschreibung / des Bewerbungsverfahrens zur Verfügung gestellt. Die Daten werden nur im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zur Stellenbesetzung aufgrund von § 20 Landesdatenschutzgesetz bzw. der beamtenrechtlichen Regelungen zum Personalaktenrecht gespeichert und verwendet.

    Wie lange werden die Daten gespeichert?

    Um das Stellenbesetzungsverfahren ordnungsgemäß durchzuführen, werden die von Ihnen gemachten Angaben in Papierform und elektronisch gespeichert. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten noch 6 Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet oder Ihnen zurückübersandt, sofern aufgrund eines evtl. anhängenden Klageverfahrens keine längere Aufbewahrungsfrist notwendig ist.

    Auf Wunsch des Bewerbenden können die Bewerbungsdaten auf der Online Bewerbungsplattform in einen sog. Talent-Pool übernommen werden. Hier werden die Daten 36 Monate vorgehalten.

    Bitte beachten Sie hierzu die separaten Datenschutzhinweise auf der Online Bewerbungsplattform.

    Welche Datenschutzrechte haben Sie?

    Nach Maßgabe von Art. 15 DS-GVO haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten einschließlich eventueller Empfänger und der geplanten Speicherdauer zu erhalten. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen gemäß Art. 16 DS-GVO ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO).

    An welche Stellen können Daten weitergegeben werden?

    Ihre Bewerbungsunterlagen werden dem Personalrat (sowie ggfs. der Gleichstellungsbeauftragten
    bzw. Schwerbehindertenbauftragten) der Dienststelle zur Verfügung gestellt. Im Fall eines Klageverfahrens
    werden Ihre Daten an das zuständige Gericht übermittelt.

  • Datenschutzhinweise zur Assistenzsoftware Eye-Able

    Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

    Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

    Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

    Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:

    https://eye-able.com/datenschutz/

    https://www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy

    https://bunny.net/privacy

  • Datenschutzhinweise zur Annahme von Zuwendungen und Spenden

    Die Stadt Germersheim nimmt den Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Daher berücksichtigen wir die datenschutzrechtlichen Anforderungen der neuen Europäischen Datenschutzgrundverordnung in unseren Geschäfts- und Verwaltungsprozessen.

    Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogen Daten gemäß den europäischen und deutschen gesetzgeberischen Bestimmungen. Daher informieren wir als verantwortliche Stelle nachfolgend darüber wie, zu welchem Zweck und auf Grund welcher Rechtsgrundlage wir personenbezogene Daten verarbeiten, die wir our Begründung und im Laufe des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses erheben.

    1. Angaben zum Verantwortlichen

    Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die Stadt Germersheim, vertreten durch den Bürgermeister Marcus Schaile, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim, Tel. 07274/9600 oder info@germersheim.eu.

    Hier erhalten Sie nähere Auskunft zur Verarbeitung Ihrer Daten, zudem können Sie Ihre Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend machen.

    2. Angaben zum Datenschutzbeauftragten

    Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Germersheim, Marco Eßwein, erreichen Sie unter 07274/960270 oder datenschutz@germersheim.eu. Alternativ: Alexandra Höhl, 07274/960260.

    Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz wenden (siehe Punkt 8).

    3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

    Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um Zuwendungen (Geld- und Sachspenden) an die Stadt Germersheim annehmen und verarbeiten zu können. Bei steuerbegünstigten Zuwendungen erfolgt ggf. die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung im Sinne des § 10d EStG.

    Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten: Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e) und b) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), §§ 3 ff. Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz   (LDSG RLP) i. V. m. Art. 62 Gemeindeordnung (GO), §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO), § 10d Einkommensteuergesetz (EStG) und § 50 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV).

    4. Art der personenbezogenen Daten sowie deren Verarbeitung

    Für die Annahme und Abwicklung einer Zuwendung werden folgende Daten verarbeitet: vollständiger Name mit Anschrift des Zuwendungsgebers, Art, Umfang und Tag der Zuwendung und steuerbegünstigter Zweck nach §§ 51 ff. AO.

    5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen Ihre personenbezogene Daten offengelegt werden

    Ihre personenbezogenen Daten werden an Organisationseinheiten innerhalb der Stadt Germersheim übermittelt, wenn diese zur Erfüllung der dort angesiedelten Aufgaben benötigt werden. Dies betrifft u. a. die formale Annahme Ihrer Zuwendung in einer nicht-öffentlichen Sitzung durch den Stadtrat der Stadt Germersheim. In regelmäßigen Ab- ständen wird über den Umfang der formal angenommenen Zuwendungen im Stadtmagazin berichtet. Auf Wunsch und nach ausdrücklicher Einwilligung durch den Zuwendungsgeber kann dabei eine namentliche Veröffentlichung der Zuwendung erfolgen. Hierzu erhalten Sie von uns ein persönliches Schreiben mit einem Formular zur Einwilligungserklärung.

    Außerdem werden die Daten an die Rechtsaufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung Germersheim zwecks Genehmigung weitergegeben.

    6. Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an ein Drittland

    Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

    7. Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten

    Personenbezogene Daten müssen solange gespeichert werden, wie sie für das Besteuerungs- verfahren erforderlich sind. Die steuerlichen Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den §§ 169-171 AO.

    8. Ihnen zustehenden Rechte laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

    Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag our Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

    Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz unter folgenden Kontaktdaten: 

    Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz,
    Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz,
    06131 8920-0,
    poststelle@datenschutz.rlp.de.

    9. Ihr Widerrufsrecht bei Einwilligung

    Wenn Sie in die namentliche Veröffentlichung einer Zuwendung im Stadtmagazin eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

    10. Ihre Pflicht zur Bereitstellung der Daten

    Die Daten werden für die formale Annahme Ihrer Zuwendung und die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung im Sinne des § 10d EStG benötigt. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann keine Annahme der Zuwendung erfolgen und es kann keine Zuwen- dungsbestätigung an Sie ausgegeben werden.