Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtverwaltung Germersheim, Kolpingplatz3, 76726 Germersheim, ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit den Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2016/2102, sowie des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.germersheim.eu.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist überwiegend mit den aktuellen Richtlinien zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit wurde eine BITV-Selbstbewertung sowie Optimierungsmaßnahmen durchgeführt.


Hinweis zur Verwendung der Assistenzsoftware "Eye-Able"

Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern*innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen. Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:

  • eine adaptive Schriftvergrößerung,
  • eine freie Anpassung der Farbkontraste,
  • eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
  • ein Blaufilter,
  • ein Nachtmodus,
  • eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
  • eine Kompensation von Farbschwächen sowie
  • weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton

Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“). Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

  • Video-Dateien
  • PDF-Dokumente
  • Erläuterungen in leichter Sprache stehen aktuell nur wenige zur Verfügung.
  • Erläuterungen in Gebärdensprache stehen aktuell nur wenige zur Verfügung

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.12.2022 erstellt.

Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 09.11.2023 überprüft.



Barriere melden


Feedback und Kontaktangaben

Bei Fragen zur Barrierefreiheit der Webseite von www.germersheim.eu wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Germersheim
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

+49 7274 960-0

Sie können die Verwaltung per Post, telefonisch, per Fax oder E-Mail kontaktieren:

Stadtverwaltung Germersheim

Kolpingplatz 3

76726 Germersheim

+49 7274 960-0

+49 7274 960-247

Durchsetzungsverfahren

Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.


Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz

Bauhofstraße 9

55116 Mainz

+49 6131 16 53-42

+49 6131 16 17 53-42

inklusion.rlp.de/de/landesbeauftragter-landesteilhabebeirat/