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Gründerräume Germersheim
"Gründerräume Germersheim"
Leerstandsinitative für die Germersheimer Innenstadt
Was ist Gründerräume?
Leerstehende Ladenlokale prägen zunehmend das Bild vieler Innenstädte. Gleichzeitig gibt es zahlreiche Menschen mit innovativen Geschäftsideen, die den Schritt in die Selbstständigkeit aufgrund finanzieller Risiken bislang nicht wagen. Genau hier setzt das Förderprogramm „Gründerräume Germersheim“ an. Ziel des Programms ist es, Leerstände zu reduzieren, neue Geschäftsideen zu ermöglichen und die Innenstadt nachhaltig zu beleben. Das Programm wird aus dem Förderprogramm Innenstadt-Impulse“ finanziert, das vom Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz bereitgestellt wird. Es unterstützt Gründerinnen und Gründer dabei, ihre Geschäftsideen unter erleichterten finanziellen Bedingungen zu erproben. Kern des Projekts ist ein Mietmodell, bei dem die Stadtverwaltung leerstehende Ladenflächen anmietet und diese anschließend an Gründerinnen und Gründer vergünstigt untervermietet. Die Gründerinnen und Gründer profitieren dabei von gestaffelten Mietzuschüssen:
-> Bis zu 70 % Mietzuschuss im ersten Jahr
-> Bis zu 50 % Mietzuschuss im zweiten Jahr
Informationen für Immobilieneigentümerinnen und Eigentümer
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Programm ist für Eigentümer freiwillig und unverbindlich. Es besteht keine Garantie auf eine Vermietung über das Programm. Ebenso können Vermieter jederzeit Ihre Fläche anderweitig vermieten, wenn Sie einen passenden Mieter finden. Die Immobilie muss grundsätzlich nutzbar und betriebsbereit sein.
Vorraussetzuungen an die Immobilie:
Am Projekt "Gründerräume Germersheim" können ausschließlich Immobilien teilnehmen, die sich in einem nutzbaren Zustand befinden. Förderfähig sind nur Gewerbeimmobilien in Erdgeschoss-Lage. Die maximale Förderfläche beträgt 300 Quadratmeter pro Nutzung. Größere Immobilien können ebenfalls am Projekt teilnehmen, werden jedoch nur anteilig gefördert. Ein weiterer wichtiger Punkt für die Teilnahme ist, dass sich der Mietpreis der teilnehmenden Immobilie im entsprechenden Mietspiegel befindet.
Wir profitiere ich durch die Teilnahme?
- Aktive Instandhaltung durch Nutzung: Die regelmäßige Nutzung durch Gründer sorgt für ein stabiles Raumklima (Lüftung, Beheizung), was der Bildung von Schimmel und Bauschäden vorbeugt. Das Objekt bleibt in einem gepflegten Zustand, was langfristig den Substanzverlust verlangsamt und Instandhaltungskosten senkt.
- Qualitätssicherung durch Prüfung: Die eingereichten Businesspläne werden zunächst von der IHK auf ihre Sinnhaftigkeit geprüft. Sie erhalten somit nur Gründer mit geprüften Konzepten und realistischen Plänen – das Risiko einer „falschen" Besetzung sinkt drastisch.
- Aktive Unterstützung bei der Vermietung: Die Immobilie wird nicht dem Zufall überlassen. Wir übernehmen die aktive Vermittlung und präsentieren die Räumlichkeiten als Teil eines städtischen Förderprojekts.
- Minimierung des Mietausfallrisikos: Da die Mieter geprüfte Konzepte vorlegen und durch eine stufenweise Förderung finanziell stabilisiert werden, ist die Wahrscheinlichkeit eines plötzlichen Zahlungsabbruchs deutlich geringer als bei einer Standardvermietung. Das Mietausfallrisiko wird minimiert.
- Perspektive auf langfristige Bindung: Wir hoffen auf eine erfolgreiche Stabilisierung der Gründer nach Ablauf der Förderphase. Dies bedeutet, dass Sie langfristig stabile Mietverhältnisse erhalten
Welche Verträge schließe ich mit wem ab?
Sie schließen einen direkten Mietvertrag mit der Stadt. Die Stadt tritt damit als Ihr Hauptmieter auf und übernimmt die volle Verantwortung für die Miete. Gleichzeitig schließt die Stadt mit dem ausgewählten Gründer einen Untermietvertrag. Der Gründer zahlt die Miete an die Stadt und nicht direkt an Sie. Diese Trennung der Verhältnisse stellt sicher, dass Sie keine rechtliche Unsicherheit gegenüber dem Gründer haben und Ihr Anspruch auf Mietzahlungen ausschließlich gegenüber der Stadt besteht.
Gibt es Nachteile für die Eigentümer, wenn Sie über das Programm vermieten?
Es entstehen keine direkten Nachteile für die Immobilieneigentümer, wenn Sie sich für eine Vermietung über das Projekt "Gründerräume Germersheim" entscheiden. Die Stadtverwaltung appelliert an die Eigentümer, die Mietpreise für die Teilnahme und Vermietung über das Projekt etwas zu senken, verglichen mit der Vermietung auf dem normalen Markt. Je geringer die Mietpreise sind desto mehr Immobilien können über das Projekt gefördert werden. Darüber hinaus steigt mit den günstigeren Mietpreisen auch die Chance auf eine positive und langfristige Vermietung. In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass auch die Stadtverwaltung sich aktiv an den Mietkosten beteiligt. Von den 70% Zuschuss im ersten Jahr sowie 50% im zweiten Jahr übernimmt die Stadt jeweils 10% der Kosten, finanziert werden diese aus dem städtischen Haushalt
Informationen für interessierte Gründerinnen und Gründer
Wie kann ich mich bewerben?
Sie können sich für eine Fördrung bewerben, wenn Sie bereits eine Immobilie im Fördergebiet gefunden haben und sich mit den/der Eigentümer/in über eine Vermietung einig geworden sind. Für die Bewerbung füllen Sie die unten stehenden Unterlagen zur Bewerbung aus und senden diese an zentrumsmanagement@germersheim.eu
Gerne können Sie sich bei Interesse einmal vorab über den Stand des Projektes informieren: Liegt Ihre Ziellimmobilie wirklich im Fördergebiet? Sind noch genügend Fördermittel vorhanden? Wäre Ihre Idee grundsätzlich förderfähig?
Eine Förderrung ist nur noch postiver Bewertung möglich.
Die zweite Möglichkeit Fördermittel zu erhalten ist über den offenen Aufruf. Immobilieneigentümer/innen können Ihre Immobilie für den offenen Aufruf anmelden. Alle interessierten Gründerinnen und Gründer können sich auf die augerufenen Immobilien bewerben. Die passensten eingereichten Konzepte erhalten die Förderung auf die Immobilie.
Wie werden die geförderten Gründerinnen und Gründer ausgewählt?
Die Auswahl der geeigneten Projekte unterliegt einem zweistufigen Verfahren zur Sicherstellung der Qualität und Übereinstimmung.
Vorrangige Prüfung: Zuerst prüft die IHK (Industrie- und Handelskammer) die Sinnhaftigkeit und Tragfähigkeit des eingereichten Businessplans sowie das Konzept des Gründers.
Selektion durch Jury: Erst danach entscheidet eine fest besetzte Jury, bestehend aus dem ersten der Wirtschaftsförderung, dem Citymanagement und der Stadtplanung. Diese wählt die Konzepte anhand vorab festgelegter Kriterien (z. B. Branchenmix, Zielgruppe, Nutzen für die Innenstadt) aus. Dabei fließen auch spezifische Faktoren zur Immobilie mit ein, wie Größe, Preis, Lage und Übereinstimmung zum Mietobjekt. Ihr Mitspracherecht: Die von der Jury vorgeschlagenen und passenden Kandidaten werden Ihnen als Eigentümern vorgestellt.
Wie erhalte ich den Zuschuss zur Miete? Was genau wird gefördert?
Die Stadtverwaltung mietet die Immobilie als Hauptmieter an und vermietet diese dann im nächsten Schritt in einem Untermietvertrag zu vergünstigen Konditionen an die Gründerinnen und Gründer weiter.
Das Förderprogramm zielt auf die Deckung der Grundlast ab und bezieht sich in der Regel ausschließlich auf die Kaltmiete. Nebenkosten (Heizkosten, Betriebskosten etc.) werden nicht Teil des Förderanspruchs und müssen vom Gründer selbst getragen werden.
Nicht Förderfähig sind:
- Nebenkosten, wie zum Beispiel laufende Betriebskosten (Strom, Internet, Wasser etc.)
- Ladenausstattungen
- Umbau- oder Ausbaumaßnahmen in der Immobilie
- Die Beseitigung von kleinen Mängeln
Welche Art von Geschäften/Nutzungen werden gefördert?
Das Programm richtet sich bewusst nicht ausschließlich an den klassischen Einzelhandel. Auch Dienstleistungen, kreative Konzepte und neue Nutzungsformen sind ausdrücklich willkommen, sofern sie zur Belebung der Innenstadt beitragen. Die eingereichten Konzepte werden auf Ihre Konzeptqualität und Tragfähigkeit durch die IHK geprüft. Wenn diese Prüfung bestanden wird, kommen die Konzepte in das Auswahlverfahren. Hier werden Sie auf unterschiedliche Punkte geprüft und bewertet. Wichtig ist, dass es sich bei den Geschäften um eine Neugründung in Germersheim handelt.
Gibt es Geschäfte/Nutzungen die nicht gefördert werden?
Das Projekt "Gründerräume Germersheim" zielt darauf ab, die Neugründung von kleinen, inhabergeführten, innovativen Geschäften/Start-Ups/Dienstleistungen (o.Ä.) in der Innenstadt zu fördern. Aus diesem Grund sind bestimmte Nutzungsabsichten vom Wettbewerb ausgeschlossen. Dazu gehören:
-Zusätzliche Filialstandorte von überregional tätigen Unternehmen: Das Programm konzentriert sich auf die Förderung von lokalen Gründern und nicht auf die Expansion von großen Unternehmen.
-Unternehmen, die bereits im Innenstadtgebiet tätig sind und lediglich ihren Standort verändern möchten: Das Programm soll neue Geschäftsideen anziehen und nicht bereits bestehende Unternehmen unterstützen, die nur ihren Standort ändern möchten.
-Geschäfte mit einem Angebot, das bereits vielfach in der Innenstadt vertreten ist. Das Programm zielt darauf ab, die Vielfalt in der Innenstadt zu erhöhen und nicht bestehende Angebote zu duplizieren
- Förderrichtlinie
Unterlagen zur Bewerbung:
Für die Bewerbung bitte folgende Unterlagen per Mail an zentrumsmanagement@germersheim.eu einreichen
- Businessplan (Anlage 1)
- Ausgefülltes Bewerbungsformular (Anlage 2)
- Übersicht zu privaten Ausgaben/Lebenshaltungskosten
- Tabellarischer Lebenslauf
- Fotos, Grafiken, erläuternde Unterlagen (optional)
