Stadt Germersheim - Pyramidenskulptur am Kreisel

Stadtentwicklung

Kunst am Bau Kita "Kleine Au"

Offener Kunst am Bau Wettbewerb

zur Erlangung von Entwürfen für die künstlerische 

Ausgestaltung der Baumaßnahme


Der Neubau der Kindertagesstätte „Kleine Au“ soll eine künstlerische Ausgestaltung erfahren. Diese soll die Außenfassade des Aufzugsturms künstlerisch aufwerten. Für die Kunst steht die Frontfläche und zusätzlich bei Bedarf noch die Seitenfläche des Aufzugsturms zur Verfügung.


Die Wettbewerbsaufgabe ist in Teil 3 der Auslobung und im Einzelnen ausführlich beschrieben.

1. Wettbewerbsverfahren

  • 1.1  Wettbewerbsbedingungen und Hinweise

    Allgemeine Wettbewerbsbedingungen und Hinweise. Alle Verfahrensbeteiligte erklären sich durch ihre Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Sie willigen durch ihre Beteiligung bzw. Mitwirkung ein, dass ihre personenbezogenen Daten gemäß DSGVO im Zusammenhang mit dem o.g. Wettbewerb beim Auslober in Form einer digitalen Dokumentation geführt werden. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens werden diese Daten auf Wunsch gelöscht.
    Verlautbarungen zu Inhalt und Ablauf vor und während der Laufzeit des Verfahrens, einschließlich der Veröffentlichung der Ergebnisse, dürfen nur über den Auslober abgegeben werden.
    Die Verwendung des in dieser Auslobung beigefügten Bild- und Planmaterials außerhalb des Wettbewerbsverfahrens ist nicht gestattet.

  • 1.2 Auslober

    Im Namen der Stadtverwaltung Germersheim, vertreten durch den Bürgermeister Marcus Schaile, lobt die Stadtverwaltung Germersheim, vertreten durch Dr. Sascha Hofmann und betreut durch die Bauverwaltung einen Kunst-am-Bau-Wettbewerb aus.

  • 1.3 Wettbewerbsverfahren

    Das Wettbewerbsverfahren ist offen. Die Abgabe der Unterlagen erfolgt ausschließlich digital.  Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Alle Wettbewerbsbeiträge werden anonymisiert.

  • 1.4 Teilnahmeberechtigung

    Die Teilnahme steht allen professionellen Kunstschaffenden (damit sind Künstlerinnen und Künstler und/oder Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker gemeint) offen.
    Künstlergruppen und Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen und gelten als eine teilnehmende Person. Die Teilnahmeberechtigung muss auf das federführende Mitglied zutreffen, bei Künstlergruppen auf jedes Mitglied.
    Es ist ein Nachweis über die Professionalität zu führen, das Muster „Erklärung zur Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung“ (Anlage E 6_A 2) ist auszufüllen. Die Professionalität ist nachzuweisen mit einem Lebenslauf und mindestens einem der folgenden Nachweise in Kopie:
    -    Hochschulabschluss im Bereich Bildende Kunst
    -    Mitgliedschaft in einem anerkannten Berufs-, bzw. Künstlerverband
    -    Mitglied in der Künstlersozialkasse
    -    realisiertes Kunstobjekt an einem öffentlichen Ort
    -    drei Präsentationen eigener Kunstwerke in ausgewiesenen Ausstellungsorten.
    Die vorgenannten Kriterien werden durch die Vorprüfung geprüft, bei einer sehr hohen Anzahl an Wettbewerbsbeiträgen ggf. im Anschluss an die Preisrichtersitzung. Für diesen Fall benennt das Preisgericht Nachrücker.
    Künstlergruppen und Arbeitsgemeinschaften haben ein federführendes Mitglied zu benennen. Dieses vertritt alle Mitglieder der Künstlergruppe oder der Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auslober. Kunstschaffende dürfen sich nur einmal bewerben, entweder einzeln oder als Teil einer Künstlergruppe bzw. Arbeitsgemeinschaft. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Künstlergruppe bzw. Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss aller Mitglieder.
    Im Fall einer aus dem Wettbewerb resultierenden Beauftragung verpflichten sich die Mitglieder einer Künstlergruppe bzw. einer Arbeitsgemeinschaft zu deren Aufrechterhaltung bis zur Abwicklung des Auftrags.

  • 1.5.1 Aufwandsentschädigung / Preisgelder

    Für die Teilnahme wird kein Bearbeitungshonorar gezahlt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Für die ersten drei prämierten Entwürfe werden folgende Preisgelder vergeben:
    1.    Preis:    1.500 € (brutto)
    2.    Preis:    1.000 € (brutto)
    3.    Preis:       500 € (brutto)
    Das Preisgericht behält sich eine gegebenenfalls abweichende Regelung vor. Im Fall einer Beauftragung wird das Preisgeld mit den Realisierungskosten verrechnet.
    Sofern die Wettbewerbsarbeit durch das Preisgericht prämiert wurde, können nach Prüfung der Teilnahmeberechtigung und dem Erhalt des Protokolls der/die Teilnehmende eine Rechnung stellen. Diese ist als E-Rechnung (elektronische Rechnung) einzureichen. Hierzu folgen im Nachgang der Wettbewerbsentscheidung weitere Informationen.

  • 1.5.2    Realisierungskosten und weitere Bearbeitung

    Für die Realisierung des künstlerischen Entwurfs stehen maximal 40.000,00 € (brutto) zur Verfügung.
    In dieser Summe enthalten sind:
    das Künstlerhonorar, Materialkosten, Herstellungskosten, Verlegekosten, Lieferkosten, Montagekosten/-hilfen (wie Gerüst / Kran o.ä.), Kosten für ggf. erforderliche Planungsleistungen, Bauleistungen, ggf. bautechnische Nachweise (Statik / Prüfstatik), fachliche und künstlerische Oberleitung, ggf. anfallende Kosten für Fundamentierung und Wieder-Anarbeitung an die gestaltete Überfläche sowie sämtliche Nebenkosten, soweit in Absatz 2.3.2 nicht anderweitig geregelt.
    Der eingereichte Entwurf darf den Kostenrahmen nicht überschreiten.
    Die Stadtverwaltung Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim, beabsichtigt, die Verfasserin oder den Verfasser des Entwurfs, der vom Preisgericht zur Ausführung empfohlen wird, die weitere Bearbeitung zu übertragen.

    Etwaige geringfügige Umänderungen des zur Ausführung bestimmten Entwurfs sind von der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser ohne besondere Berechnung vorzunehmen.
    Die Fertigstellung des Kunstwerks ist bis zum 31.08.2026 vorgesehen.

  • 1.6.1    Vorprüfung

    Die Vorprüfung erfolgt durch die Bauverwaltung der Stadtverwaltung Germersheim.

  • 1.6.2    Preisgericht

    Das Preisgericht setzt sich wie folgt zusammen:
    1    Bürgermeister der Stadt Germersheim (Sachjury)
    2    Kita-Leitung, Kita Kleine Au (Sachjury)
    3    Vertreter/in des BBK RLP (Fachjury)
    4    Kunstsachverständige/r (Fachjury)
    5    Kunstsachverständige/r (Fachjury)

    Beratend ohne Stimmrecht wirken mit:
    1    Gleichstellungsbeauftragte der Stadtverwaltung Germersheim
    2    Architekt/in der Stadtverwaltung Germersheim
    Das Preisgericht tritt am 22.06.2026 um 14:00 im Bürgersaal, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim zusammen. 

    Über die Beurteilung und die Empfehlung des Preisgerichts wird eine Niederschrift angefertigt und den am Wettbewerb Beteiligten zugestellt.
    Die oben aufgeführten Mitglieder des Preisgerichts sind berechtigt, im Verhinderungsfall eine vertretende Person zu benennen. 

  • 1.7    Unterlagen

    Die Abwicklung des Wettbewerbs erfolgt ausschließlich über digitalen Datenaustausch. Originale sind nicht erwünscht und werden nicht angenommen. Der Ausdruck der eingereichten Wettbewerbsbeiträge erfolgt durch den Auslober. Um eine neutrale Beurteilung zu ermöglichen, muss die Darstellung der Entwurfsidee auf der vorgegebenen verbindlichen Plangrundlage DIN A3 erfolgen (siehe Anlage 10). Arbeiten, die dieser Vorgabe nicht entsprechen, werden nicht zur Beurteilung zugelassen.
    Folgende Unterlagen sind der Auslobung beigefügt und können unter www.kunstundbau.rlp.de/de/wettbewerbe/aktuelle-wettbewerbe heruntergeladen werden. 
    Alle zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen ausschließlich im Rahmen des Wettbewerbs verwendet werden.
    -    Anlage 10 Plan/Schnitt Aufzug (Wettbewerbsunterlage zur Darstellung des Entwurfes DIN A3 im pdf-Format)

    -    Anlage E 6_A 2 „Erklärung zur Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung“
    -    Anlage E 6_A 3 „Erläuterungstext“
    -    Anlage E 6_A 4 „Kostenangebot“
    -    Anlage E 6_A 5 „Verfassererklärung“

  • 1.8    Leistungen

    Es sind ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Unterlagen zu verwenden und alle benötigten Anlagen einzureichen. Zusätzliche nicht geforderte Unterlagen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

    Die in 1.7 aufgeführten Anlagen, die abzugeben sind, sind vollständig auszufüllen. Die Hinweise sind zu beachten.

    Die Teilnehmenden dürfen jeweils nur einen Entwurf einreichen. Dieser muss eigens für diese Wettbewerbsaufgabe angefertigt sein.

    Alle Unterlagen sind als pdf-Datei ohne Namen oder Signum des/der Einreichenden und nur durch eine sechsstellige arabische Kennzahl zu bezeichnen. Die Kennzeichnung ist auf jedem Blatt in der rechten oberen Ecke anzubringen. Sie darf insgesamt nicht höher als 1 cm und nicht breiter als 4 cm sein. Die Kennzahl ist auch auf dem Umschlag mit der Verfassererklärung (Anlage E 6_A 5) aufzubringen. Außerhalb des verschlossenen Umschlags dürfen die eingereichten Unterlagen keinerlei Hinweise auf die Identität der verfassenden Person geben. Wettbewerbsbeiträge, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. 

    Der Entwurf muss vollständig und lückenlos auf den Unterlagen beschrieben sein.

    Geforderte Leistungen:

    1. Darstellung des Entwurfs gemäß der vorgegebenen und verbindlichen Planunterlage im Format DIN A3 quer:

     Plan/Schnitt Aufzug und Freifeld (Anlage 10)
        
    In dem Freifeld „freie Darstellung bzw. Erläuterung“ (siehe Anlage 10) kann insbesondere bei dreidimensionalen Entwürfen Schnitte, perspektivische Darstellungen, Details in anderem Maßstab, Material- und Farberläuterungen sowie kurze textliche Erläuterungen ergänzt werden. Die Schriftgröße des Textes soll mindestens Schriftgröße 11 betragen.

    Die vorgesehene Farbgestaltung, das vorgeschlagene Material und die Wirkung vor Ort müssen ablesbar sein.

    2. Ein verbindliches Kostenangebt gemäß dem vorgegebenen Muster (Anlage E 6_A 4), getrennt nach Entwurfshonorar und nach Herstellung des Kunstwerkes einschließlich Montage sowie der Nebenkosten.


    3. Die Verfassererklärung (Anlage E 6_A 5) ist mit Anschrift und Unterschrift der Entwurfsverfasserin, des Entwurfsverfassers sowie der gleichen Kennzahl als separates pdf-Dokument beizufügen. Die Verfasserin bzw. der Verfasser bestätigt mit ihrem bzw. seinem Namenszug ehrenwörtlich, die geistige Urheberschaft. Das Original der Anlage E 6_A 5 ist vom Teilnehmer aufzubewahren und auf Aufforderung vorzulegen.


    4. Die Erklärung zur Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen (Anlage E 6_A 2) ist mit Anlagen, Anschrift und Unterschrift der Entwurfsverfasserin, des Entwurfsverfassers sowie der gleichen Kennzahl als separates pdf-Dokument beizufügen. Das Original der Anlage E 6_A 2 ist vom Teilnehmenden aufzubewahren und auf Aufforderung vorzulegen. Bei Künstlergruppen ist für jedes Mitglied die Erklärung zur Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung (Anlage E 6_ A 2) mit Anlagen beizufügen.


    5. Ein kurzer Erläuterungstext gemäß dem Muster (Anlage E 6_A 3) zur unterstützenden Vermittlung des Entwurfs mit Aussagen zur inhaltlichen und künstlerischen Idee und sonstigen Angaben, die zur Beurteilung des Kunstwerks, sowie zur Umsetzung maßgeblich sind (Materialien, Ausführungstechnik).
    Der Text ist auf maximal eine Seite DIN A4, Schriftgröße mindestens 11, zu begrenzen. Erläuterungstexte, die sich über mehr als eine Seite erstrecken, können nicht berücksichtigt werden.
    Die o.g. Leistungen sind digital einzureichen. Um die Anonymität zu gewährleisten, dürfen die Dateinamen ausschließlich aus der sechsstelligen Kennzahl und dem Inhalt der Datei bestehen.

  • 1.9    Prüfkriterien

    1    Vorprüfung

    -    Termingerechte Einlieferung
    -    Vollständigkeit der Wettbewerbsunterlagen
    -    Erfüllung der formalen Vorgaben (soweit möglich)
    -    Einhaltung des Kostenrahmens

    2    Preisgericht

    -    Entwurf
    -    Räumliche Wirkung
    -    Korrespondenz des Entwurfs mit den Inhalten des Nutzers
    -    Künstlerische, gestalterische und räumliche Qualität in Proportion, Maßstab, Material und Farbgebung
    -    Wartungs- und Unterhaltungskosten

  • 1.10    Abgabe der Unterlagen

    Die Unterlagen sind an die Bauverwaltung der Stadtverwaltung Germersheim, an die E-Mail-Adresse jens.stindl@germersheim.eu mit dem Betreff „Kunst am Bau – Kita Kleine Au_6-stellige Kennziffer (bitte nach dem Unterstrich die gewählte sechsstellige Kennziffer einfügen) einzureichen. Es kann eine maximale Datengröße von 20 MB empfangen werden.

    Der Erhalt der Wettbewerbsunterlagen wird per E-Mail bestätigt. Ohne diese Bestätigung gelten die Wettbewerbsunterlagen als nicht zugegangen.

    Abgabetermin für den Wettbewerb:     18.06.2026  

  • 1.11   Haftung und Rückgabe, Bewerberverfahren

    Sämtliche Unterlagen verbleiben beim Auslober und werden nicht zurückgeschickt. Für einen etwaigen Verlust oder eine etwaige Beschädigung der eingereichten Entwürfe haftet der Auslober nur dann, wenn er diesen nachweislich zu vertreten hat.

  • 1.12    Urheber-/Nutzungsrechte

    Die zwingenden Urheberrechte, wie sie sich aus dem Urhebergesetz ergaben, werden gewahrt.
    Der Auslober ist an einer Veröffentlichung des prämierten Wettbewerbsentwurfs, ggf. an einer Präsentation aller Wettbewerbsentwürfe nach Entscheidung des Preisrichtergremiums interessiert. Die Urheberin oder der Urheber räumt dem Auslober ohne zusätzliche Vergütung das Recht ein, seinen/ihren jeweiligen Wettbewerbsbeitrag in einer öffentlichen Präsentation und/oder Dokumentation zu präsentieren und für das Bewerben der Präsentation (ohne gewerbliche Absichten) auf Webseiten und in der Presse zu verwenden. Hierzu kann ggf. auch eine begrenzte Anzahl an fotografischen Aufnahmen angefertigt werden.

    Das Land Rheinland-Pfalz ist an der Veröffentlichung zu Dokumentationszwecken an der von ihm beauftragten Kunstwerken interessiert. Der Urheber bzw. die Urheberin räumt dem Auftraggeber ohne eine zusätzliche Vergütung das Recht ein, eine begrenzte Anzahl an fotografischen Aufnahmen anzufertigen, die für statistische, archivarische und dokumentarische Zwecke ohne gewerbliche Absichten verwendet werden dürfen, unter anderem auf der Webseite kunstundbau.rlp. Hierzu stellen die Kunstschaffenden dem Auslober biographische Daten, Bildmaterial, sowie einen Erläuterungstext für die Veröffentlichung zur Verfügung.
    Hinsichtlich dieser Nutzungsrechte sowie der Weitergabe personenbezogener Daten wird die Genehmigung in der Verfassererklärung (Anlage E 6_A 5) erteilt, siehe 1.7.

  • 1.13    Abschluss des Verfahrens

    Über das Ergebnis des Wettbewerbs werden die Teilnehmenden telefonisch oder per E-Mail informiert. Die Preisträgerin oder der Preisträger (und ggf. die weiteren Teilnehmenden) wird
    u.a. auf der Seite www.kunstundbau.rlp veröffentlicht. Hier werden auch der Termin und der Ort der ggf. geplanten Präsentation bekannt gegeben.

  • 1.14    Weitere Hinweise 

    Terminänderungen sind möglich.


    Im Falle einer Beauftragung ist die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung für dieses Projekt nachzuweisen. Ebenso ist die Anwesenheit der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers an der Baustelle zwingend in ausreichendem Umfang erforderlich, insbesondere zur Überwachung der Arbeiten und der Abnahme der künstlerischen Leistung.

    Eine Wartungs- und Pflegeanleitung ist bei Fertigstellung/Abnahme des Kunstwerks dem Bauherrn zu übergeben. 
    Weitere Fertigstellungs-, Zahlungs- und Abnahmemodalitäten regelt ein separat abzuschließender Vertrag.

2. Rahmenbedingungen

  • 2.1    Erläuterungen zur Nutzung des Gebäudes und der Baumaßnahme

    Bei dem Gebäude handelt es sich um einen viergruppigen Neubau einer Kindertagesstätte, welches von der Stadtverwaltung Germersheim errichtet wird. Der Stadtverwaltung Germersheim obliegt auch die Betriebsträgerschaft. Die Einrichtung wird Kita „Kleine Au“ heißen.

    Aufgrund des gestiegenen Platzbedarfes in der Stadt Germersheim hat sich die Stadtverwaltung Germersheim für den Bau einer neuen Kindertagesstätte entschieden. In diesem Gebäude können zukünftig bis zu 100 Kinder betreut werden.

  • 2.2    Erläuterungen zur Baumaßnahme

    Der Neubau der Kindertagesstätte ist als zweigeschossiges Gebäude in Containerbauweise konzipiert, ausgelegt für 4 Gruppen mit insgesamt 100 Kindern. Das Gebäude verfügt über einen Aufzug, der beide Geschosse barrierefrei verbindet. Der Eingang befindet sich im vorderen Teil des Gebäudes mit östlicher Ausrichtung. Die Gebäudeform wurde bewusst der Struktur des Grundstücks sowie der umliegenden Nebengebäude angepasst.
    Im Erdgeschoss befinden sich zwei Gruppenräume mit jeweils innenliegenden Nebenräumen sowie zugeordnete Funktionsräume. Eine großzügige, offene Mensa im Erdgeschoss dient sowohl als Essens- als auch als Spielbereich. Ebenfalls im Erdgeschoss angeordnet sind das Leitungsbüro sowie ein Elternbesprechungszimmer.
    Im Obergeschoss sind zwei weitere Gruppenräume mit innenliegenden Nebenräumen und jeweils zugehörigen Funktionsräumen untergebracht. Ergänzt wird das Obergeschoss durch einen Mehrzweckraum sowie die Personal- und Pausenräume.
    Beide Geschosse werden überwiegend mit bodentiefen Fenstern ausgebaut, um ausreichend Tageslicht einzulassen und den Kindern einen ungehinderten Blick nach draußen zu ermöglichen. Das Erdgeschoss weist eine Geschosshöhe von 3,33 m auf, das Obergeschoss ebenfalls 3,33 m, woraus sich eine Gesamtgebäudehöhe von 7,16 m ergibt. Die lichte Raumhöhe beträgt in beiden Geschossen jeweils 2,50 m.
    Das Gebäude wird mit einem begrünten Flachdach abgeschlossen, auf dem eine ausreichend dimensionierte Photovoltaikanlage installiert wird, die einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung des Gebäudes leistet. Die technische Ausstattung umfasst darüber hinaus eine Fußbodenheizung in Verbindung mit einer Wärmepumpe sowie eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage.
    Die Außenanlage wurde sorgfältig und kindgerecht geplant. Sie wird mit sechs neuen Spielgeräten ausgestattet, die den Bedürfnissen und der Sicherheit der Kinder entsprechen. Ergänzend sind zwei Geräteschuppen zur Unterbringung von Außenspielgeräten sowie eine Mülltonneneinhausung vorgesehen. 

  • 2.3.1    Vorhandene Bauteile und -materialien

    Angaben zur Wand

    Die Außenwand der Container ist mehrschichtig aufgebaut. Die innere Oberfläche besteht aus zweilagigen Gipskarton-Feuerschutzplatten (DIN 18180), verspachtelt, mit einer Gesamtdicke von 25 mm, montiert auf die Sandwich-Elemente. Die tragende Konstruktion bildet ein Stahlrahmen (S320GD+Z275) mit Mineralwolle-Dämmung in den Gefachen. Die äußere Wandschale besteht aus Sandwichpaneelen mit Mineralwolle-Kerndämmung, verzinkt und polyesterbeschichtet.

    Vorgaben Statik

    Die Außenwand besteht aus Sandwich-Elementen. Die Befestigung erfolgt am Dachträger und am Bodenträger. Für die statische Bemessung wurde vom Ingenieurbüro eine Rahmenvorgabe erstellt, die bei Bedarf angefordert werden kann.

    Vorgaben Brandschutz

    Die Wand hat Anforderungen an den Feuerwiderstand (F30 und in Teilen F90) zu erfüllen. Aus diesem Grund darf der Wandquerschnitt nicht geschwächt werden. Die Materialien des Kunstwerkes müssen mindestens schwerentflammbar sein und dürfen nicht brennend abfallen oder abtropfen. 

    Angrenzende Bauteile

    Das Gebäude besteht aus zwei übereinander gestapelten Containern. Als tragende Konstruktion dienen die Rahmen der Container, die auf Basis einer statischen Berechnung zu planen und nachzuweisen sind. Die Innenwände sind als Sandwich-Elemente ausgeführt und gelten als nicht tragende Wandkonstruktionen. Das Dach ist als extensiv begrüntes Flachdach ausgeführt, dessen Dachaufbau auf einem Trapezblech liegt, welches auf dem oberen Container aufliegt. Der Aufzug ist im Inneren mit einer Stahlkonstruktion befestigt, die auf dem Fundament des Aufzugsschachts verankert ist.

  • 2.3.2    Bauseits zu erbringende Leistungen

    Ein Strom- und Wasseranschluss wird bauseits zur Verfügung gestellt und steht für die künstlerische Ausgestaltung zur Verfügung.

  • 2.3.3    weitere Hinweise

    Von der künstlerischen Ausgestaltung darf keine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Nutzung ausgehen. Grundsätzlich sind Flucht- und Rettungswege freizuhalten. Die Gebäudestatik darf nicht beeinträchtigt werden. 

  • 2.3.4    Technische Umsetzbarkeit

    Die Umsetzung des eingereichten Entwurfes hat in Absprache mit dem Auftraggeber im vorgesehenen Zeitrahmen zu erfolgen. Hier ist zu beachten, dass die Ausführung des Kunstwerkes im laufenden Kita-Betrieb erfolgen wird.
    Stand- und Funktionssicherheit des Kunstwerks müssen garantiert werden.

3. Aufgabenstellung

  • 3.1    Wettbewerbsaufgabe

    Es soll ein Kunstwerk geschaffen werden, das die Identität des Ortes und die Funktion des Gebäudes unterstreicht. Die Kinder sollen als Nutzer des Gebäudes im Fokus des Kunstwerks stehen. Es soll eine Kunst entstehen, mit der die Kinder in ihren Reizen angesprochen werden und die zum Begreifen einlädt. 
    Das Kunstobjekt darf nicht dauerhaft fest mit der Gebäudesubstanz verbunden sein. Im Rahmen von möglichen Reparatur- und Wartungsarbeiten soll das Kunstobjekt abnehmbar und wieder anbringbar sein. Bei der Materialauswahl des Kunstobjektes wird eine ganz- sowie langjährige Wetter- und Witterungsbeständigkeit vorausgesetzt. Ein evtl. Unterhaltungsaufwand ist möglichst gering zu halten.

    Die zur Anwendung kommenden Objekte und Materialien müssen so verarbeitet werden, dass keine Verletzungsgefahr auftreten kann und eine nachhaltige Instandhaltung ohne größeren Aufwand möglich ist. Die Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen für Kinder unter 3 Jahren, insbesondere das Normenwerk der Unfallkasse Rheinland-Pfalz ist sicherzustellen. Absprachen in diesem Zusammenhang müssen mit der Unfallkasse (anfragen@ukrlp.de) getroffen und belegt werden. Rettungswege sind freizuhalten. Sofern Fundament- oder Erdarbeiten notwendig sind, sind auch die Versorgungsleitungen zu beachten.

  • 3.2    Standort für die Kunst am Bau

    Die für die künstlerische Ausgestaltung vorgesehene/n Fläche/n ist/sind in den beiliegenden Unterlagen (Anlage 1 a + b) rot markiert.

    Die Kunst kann neben dem Eingangsbereich der Kindertagesstätte vor/am Aufzugsturm errichtet werden. Es kann nur die Frontfläche (siehe Foto Anlage 9_Nr. 1), zusätzlich bei Bedarf noch die Seitenfläche (siehe Foto Anlage 9_Nr. 2) genutzt werden. 

4. Anhang