Stadt Germersheim - Pyramidenskulptur am Kreisel
© Britta Hoff

Stadtentwicklung

Bebauungsplan Nr. 75 2. erneute Auslegung


Bebauungsplan Nr. 75 

"Areal zwischen Luitpoldplatz und Queich"

Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB

Der Rat der Stadt Germersheim hat in seiner Sitzung am 20.06.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Areal zwischen Luitpoldplatz und Queich“ beschlossen. 
Die derzeitige Planung sieht im Kern weiterhin die Aufwertung des Quartiers entlang des Luitpoldplatzes und der Hauptstraße durch Schaffung einer neuen ortsbildprägenden Bebauung vor, mit Fokus auf eine gemischte Nutzung des Quartiers. Geplant ist der Neubau eines mischgenutzten Gebäudes als neuer Sitz der Sparkasse in Kombination mit Wohnen. Zugleich soll - bei einer möglichen zukünftigen Neubebauung entlang der Hauptstraße - die streng straßenbegleitende Bebauung durch eine zur Queich hin leicht zugewandte Raumkante ersetzt und somit der Straßenraum geöffnet werden. 
Als Art der baulichen Nutzung soll ein Urbanes Gebiet i.S.d. § 6a BauNVO entstehen. Die Erdgeschosszone soll dabei von Wohnbebauung freigehalten werden. Das denkmalgeschützte Gebäude der Kreisverwaltung bleibt als Solitär weiterhin bestehen.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB ohne frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie ohne Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gem. § 2a BauGB aufgestellt. Von den Angaben darüber welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

2. erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Rat der Stadt Germersheim hat in seiner Sitzung vom 20.10.2026 den Entwurf des o.g. Bebauungsplans gebilligt und die 2. erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Die Änderungen zum vorherigen Entwurf sind farblich in blau hervorgehoben. Zunächst wurden Aussagen zu Fachbelangen fortgeschrieben. Dies betrifft insbesondere den Artenschutz, da nunmehr ein aktualisiertes Gutachten vorliegt. Mit Blick auf die Ergänzungsbebauung am Rande des Luitpoldplatzes wurde die Überschreitungsmöglichkeit der Grundflächenzahl gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO für Stellplätze, Nebenanlagen etc. leicht angehoben, um analog zur Bestandssituation weiter südlich die angemessene Unterbringung solcher Anlagen zu ermöglichen. Im Gegenzug wurde Vorgaben zur Wasserdurchlässigkeit der Beläge erweitert und die Überstellung mit Bäumen für Stellplätze vorgegeben. Außerdem wurden kleinere Klarstellungen und Präzisierungen vorgenommen. 
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans in der Zeit vom 26.10.2026 bis einschließlich 06.11.2026 auf der Homepage der Stadt Germersheim www.germersheim.eu unter dem Menüpunkt Verwaltung & Bürgerservice > Stadtentwicklung > Bauleitplanung > Bauleitpläne im Verfahren abrufbar sein wird. Die Frist ist dabei i.S.d. § 4a Abs. 3 S. 3 BauGB angemessen verkürzt.
Zusätzlich kann in dieser Zeit zu den üblichen Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: 07274 960262) auf dem Flur der Bauabteilung (2. OG, linke Seite), Stadthaus der Stadt Germersheim, Kolpingplatz 3, Einsicht in die Unterlagen genommen werden. 
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen per Email an planverfahren@germersheim.eu abgegeben werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.


Der Entwurf des Bebauungsplans umfasst folgende Unterlagen und Fachgutachten:

 Folgende umweltrelevante Fachbeiträge und Stellungnahmen liegen vor: