Widerspruch gegen eine behördliche Entscheidung in einem Verwaltungsverfahren einlegen

  • Leistungsbeschreibung

    Mit diesem Onlineservice können Bürgerinnen oder Bürger und Unternehmen selbst oder vertreten durch andere Personen oder Unternehmen gegen einen erhaltenen Bescheid online Widerspruch einlegen. Voraussetzungen sind, dass gegen diesen Bescheid ein Widerspruch möglich ist und die für den Widerspruch zuständige Behörde diesen Onlineservice anbietet.


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