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Handwerkerparkausweis
Handwerkerparkausweis
Der Handwerkerparkausweis Metropolregion Rhein-Neckar soll Handwerksbetrieben, vor allem wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region tätig sind, das Arbeiten erleichtern. Handwerksbetriebe müssen nicht für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen. Dieser kann ab sofort ausschließlich digital beantragt werden.
Sollten Sie Unterstützung beim digitalen Antrag benötigen, stehen wir Ihnen wie gewohnt gerne zur Verfügung.
Was ändert sich?
Statt wie bisher den Antrag in Papierform auszufüllen und einzureichen, wickeln Sie nun den gesamten Prozess online ab. Die digitale Lösung ermöglicht es Ihnen, den Antrag schnell und unkompliziert von Ihrem Computer oder mobilen Gerät aus zu stellen. Darüber hinaus haben Sie jederzeit einen Überblick über Ihre Anträge.
Bitte beachten Sie, dass der gesamte Prozess online über das OMNIA-Portal abgewickelt wird (Registrierung bei OMNIA notwendig). Die Beantragung auf einem anderen Weg oder in Papierform ist nicht möglich.
Geltungsbereich
Der Handwerkerparkausweis wird seit 2008 in allen Landkreisen und kreisfreien Städten der Metropolregion Rhein-Neckar anerkannt. Dies sind: Der Kreis Bergstraße, die Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim und Südliche Weinstraße, der Neckar-Odenwald-Kreis, der Rhein-Neckar-Kreis und der Rhein-Pfalz-Kreis sowie die kreisfreien Städte Frankenthal, Heidelberg, Landau, Ludwigshafen, Mannheim, Neustadt, Speyer und Worms.
Seit dem 1. Januar 2011 kann er auch im Gültigkeitsbereich des Handwerkerparkausweises der TechnologieRegion Karlsruhe verwendet werden. Dies ist in den Städten und Gemeinden der Landkreise Karlsruhe und Rastatt sowie der Stadt Karlsruhe und der Stadt Baden-Baden (im Kernstadtbereich von Baden-Baden sind nochmals spezifische Parkregelungen zu beachten).
Zuständigkeit
Anträge sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Für die Kommunen des Landkreises Germersheim gilt dabei die Besonderheit, dass aufgrund einer geschlossenen Zweckvereinbarung die Zuständigkeit für die Beantragung eines Handwerkerparkausweises zentral bei der Stadtverwaltung Germersheim liegt.
Antragsberechtigte
Den Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Betriebssitz muss innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar liegen.
- Der Betrieb muss entweder bei der HWK oder der IHK gemeldet sein.
- Der Betrieb muss eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird.
- Die hierbei eingesetzten Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten und müssen entweder als Werkstattwagen (verlängerte Werkbank) oder für Produkt-, Material- und Werkzeugtransporte genutzt werden. Karosseriebauformen: Steilheck, Kombi, Kastenwagen oder Transporter.
Was wird benötigt?
- Registrierung beim OMNIA-Antragsportal. Klicken Sie den untenstehenden Link und befolgen Sie die Anweisungen für die einmalige Registrierung bei OMNIA. Darüber erhalten Sie Zugang zum Handwerkerparkausweis und erhalten alle Benachrichtigungen im Portal und per Mail.
- Foto(s) des Fahrzeugs bei geöffnetem Kofferraum und mit Blick auf das Kennzeichen.
- Bild oder Scan der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).
- Bild oder Scan der Gewerbeanmeldung.
- Bild oder Scan der Vorder- und Rückseite der Handwerkskarte.
Kosten und Geltungsdauer
Der Handwerkerparkausweis kostet 195,- € pro Ausweis.
Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr ab Ausstellungsdatum. Gültige und analog ausgestellte Handwerkerparkausweise können weiterhin verwendet werden, deren Gültigkeitsdauer darf jedoch nicht über den 31.12.2025 hinausgehen.
Der Handwerkerparkausweis MRN wird nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt. Er kann insbesondere bei Beeinträchtigungen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder bei missbräuchlicher Verwendung widerrufen werden.
Wie kann der Handwerkerparkausweis genutzt werden?
Bis zu 3 Fahrzeuge bzw. Kennzeichen können pro Antrag benannt werden – es darf jedoch nicht gleichzeitig mit mehreren benannten Fahrzeugen / Kennzeichen geparkt werden. Sollten Sie mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig parken wollen, beantragen Sie bitte einzelne Handwerkerparkausweise. Bitte beachten Sie die weiterführenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Mit dem Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar kann ein Betrieb seinen Werkstattwagen werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:
- im eingeschränkten Haltverbot (Verkehrszeichen 286 StVO), ausgenommen Ladezonen, Gehwegen und mobile Beschilderungen
- in Haltverbotszonen (VZ 290 StVO) auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen
- in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen
- an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr
- in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer
- auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286 / 290 / 314 StVO mit entsprechenden Zusatzzeichen)
Die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt. Das Parken in Fußgängerzonen, auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte ist mit dem Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar nicht möglich. Wird eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone benötigt, ist eine gesonderte Antragsstellung bei der jeweils zuständigen Kommune vor Ort erforderlich.
So funktioniert es:
- Klicken Sie hier und folgen Sie den Anweisungen für die einmalige Registratur bei OMNIA. WICHTIG: Geben Sie immer die Postleitzahl an, bei der Ihr Betrieb den Hauptsitz hat!
- Füllen Sie das Online-Formular aus und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch.
- Reichen Sie den Antrag mit einem Klick ein.
- Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und können den weiteren Verlauf digital nachverfolgen.
Auf der Internetseite der Metropolregion Rhein-Neckar finden Sie alle weiteren Informationen, Hinweise zur Antragsstellung, ein anschauliches Video sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Handwerkerparkausweis.