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elektronische Kommunikation
Die Stadtverwaltung Germersheim eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente.
I. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation Die Stadtverwaltung Germersheim bietet Möglichkeit zur elektronischen Kommu- nikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektroni- sche Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG RLP). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Emp- fänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.
Die Stadtverwaltung Germersheim eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden Rahmenbedingungen. Diese gelten nur für die Kommunikation mit der Stadtverwaltung Germersheim und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie zum Beispiel anderen Behörden.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen formfreien Vorgängen und formge- bundenen Vorgängen, für die das jeweilige Gesetz eine bestimmte Form vor- schreibt (beispielsweise Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift).
Es werden folgende Verfahren zur elektronischen Ersetzung der Schriftform zuge- lassen, die eine formgebundene Kommunikation ermöglichen, § 3a Elektroni- sche Kommunikation, Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG):
Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qua- lifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person
des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch
die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Schriftform kann
auch ersetzt werden
Unsere Verwaltung unterstützt folgende Wege dieser rechtlichen zugelassenen Varianten zur formgebundenen verschlüsselten elektronischen Kommunikation: Authentifizierung mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS), Details beschreiben wir unter: II. 3. 1. Allgemeine Hinweise
Für eine Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige Angabe Ihres Namens und einer zustellfähigen postalischen Anschrift erforderlich. Wurde eine elektronische formfreie oder formgebundene Kommunikation eröffnet, geht die Stadtverwaltung Germersheim davon aus, dass die gesamte Kommunikation in Bezug auf Ihr ak- tuelles Anliegen auf elektronischem Weg stattfinden kann, sofern Rechtsvor- schriften dem nicht entgegenstehen. Mitteilungen der Stadtverwaltung Germers- heim an Sie werden dann an die E-Mail-Adresse gesendet, von der aus Sie die Kommunikation eröffnet haben.
Bitte senden Sie der Stadtverwaltung Germersheim keine elektronischen Nachrichten (E-Mails), deren eigentlicher Inhalt erst über einen Link von einer Internetseite abgeholt oder heruntergeladen werden muss. Diese häufig umgangssprachlich als „Einschreiben per E-Mail“ bezeichneten Nachrichten werden aus Sicherheitsgründen von der Stadtverwaltung Germersheim nicht abgerufen. Abgesehen davon stellt ein „Einschreiben per E-Mail“ keine rechtlich verbindliche Zustellung dar; es entspricht nicht der Zustellung durch die Post mittels eines eingeschriebe- nen Briefs.
2. Unterstützte Dateiformate
Die von der der Stadtverwaltung Germersheim unterstützten Dateiformate für die rechtsverbindliche formfreie und formgebundene elektronische Kommunikation sowie die Signaturkomponenten für die formgebundene elektronische Kommuni- kation finden Sie unter http://www.rlp-service.de/ im Download-Bereich des Me- nüpunktes „VPS“. Bei der formgebundenen elektronischen Kommunikation über- prüfen Sie bitte unbedingt auf der angegebenen Internetseite, ob die mit Ihrer Signatursoftware erstellte Datei hier verarbeitet werden kann. Eine rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur kann nur mit Hilfe eines gültigen Signaturzerti- fikats zur Unterschriftsfunktion erfolgen.
E-Mails dürfen eine Dateigröße von 21 Megabyte inklusive Dateianhängen nicht überschreiten. Folgende E-Mails werden nicht entgegengenommen: E-Mails, die einen Virus oder sonstige Schadsoftware oder Dateien enthalten, die mit einem unbekannten Kennwort versehen sind, die als ausführbare Dateien (z.B. *.exe,*.bat) angehängt wurden oder die automatisierte Abläufe oder Programmierungen (z.B. Makros) beinhalten. E-Mails mit kommerziellen Absichten (SPAM-Mails) werden hier nicht angenommen. In allen genannten Fällen erhalten Sie von der Stadtverwaltung Germersheim keine weitere Mitteilung. II. Arten der elektronischen Kommunikation mit der Behörde
1. Formfreie unverschlüsselte elektronische Kommunikation
Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine qualifizierte digitale Signatur nötig. Unverbindliche Anfragen und Mitteilun- gen können daher weiterhin einfach per E-Mail an z.B.:
geschickt werden.
2. Formfreie verschlüsselte elektronische Kommunikation
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Nachricht die Stadtverwaltung Germersheim erreicht, können Sie sich als Benutzerin oder Benutzer kostenlos bei der Virtuellen Poststelle (VPS) im rlp-Service registrieren (http://www.rlp-service.de) und Nachrichten über die VPS versenden. Dies gilt auch für rechts- unverbindliche Nachrichten.
Zur Registrierung wählen Sie bitte unter http://www.rlp-service.de den Menüein- trag „Registrieren rlp-Service“ und folgen Sie den Anweisungen. Bei der Registrierung werden Ihre Adressdaten erfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Aktivierungslink an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
Eine Versendung von Nachrichten an die Stadtverwaltung Germersheim als registrierte Benutzerin oder als registrierter Benutzer hat für Sie den Vorteil, dass Sie eine detaillierte technische Übermittlungsbestätigung (Laufzettel) erhalten und die Sicherheit während der Datenübermittlung gewährleistet ist. Das Gleiche gilt, wenn Sie die Rückantwort von der Stadtverwaltung Germersheim anstelle der einfachen Übertragung über das Internet mittels einer gegen fremde Einsicht- nahme geschützten Datenübertragung erhalten wollen.
Die virtuelle Poststelle regelt ebenso wie beim traditionellen Postweg die sichere und nachvollziehbare Kommunikation, nur eben auf elektronischem Weg. Selbst- verständlich muss der gesamte elektronische Datenaustausch auch rechtsver- bindlich möglich sein. Die Kernelemente der virtuellen Poststelle sind der Umgang mit verschlüsselten und signierten Nachrichten, die über verschiedene Protokolle empfangen werden. Für die formfreie verschlüsselte Kommunikation steht Ihnen folgende E-Mail- Adresse der virtuellen Poststelle (VPS) zur Verfügung:
Weitere Hinweise zur VPS sowie die Benutzungsbedingungen finden Sie unter: https://www.rlp-service.de/RLPGateway/fvp/fv/middleware/VPS.aspx
3. Formgebundene verschlüsselte elektronische Kommunikation
Die elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung Germersheim erfolgt grundsätzlich formfrei mit einfacher E-Mail, sofern nicht ausnahmsweise eine Schriftform von Dokumenten gesetzlich angeordnet ist. Wenn die Schriftform vorgeschrieben ist, kann sie durch die formgebundene elektronische Kommunika- tion ersetzt werden. Eine rechtsverbindliche und formgebundene elektronische Kommunikation ist erforderlich, wenn für Dokumente, die Sie der Stadtverwaltung Germersheim übermitteln wollen, gesetzlich die Schriftform angeordnet ist. Dies sind Vorgänge, die zur Bearbeitung in Papierform eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen - beziehungsweise Rechtsfristen in Gang setzen - (beispielsweise Schreiben wie Widersprüche und viele Anträge.)
Die Stadtverwaltung verwendet als zugelassenes Verfahren, welches die Schriftform ersetzt:
E-Mail: sv-ger@poststelle.rlp.de
1 Rechtsgrundlage: § 3a Abs. 2 VwVfG i.V.m. § 17 Vertrauensdienstegesetz (VDG). Das VDG ist das eIDAS-Durchführungsgesetz. Informationen zur eIDAS Verordnung (EU) Nr. 910/2014 finden Sie hier: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/eIDAS/eIDAS_node.html Mit Einführung der eIDAS-Verordnung wurde die Signaturrichtlinie aufgehoben; das Signaturgesetz (SigG) wurde durch das VDG abgelöst, das am 29.07.2017 in Kraft getreten ist. Auch die Signaturver- ordnung trat zum 29.07.2017 außer Kraft.
Alternativ können Sie nach erfolgter Aktivierung die VPS künftig auch direkt zur formgebundenen verschlüsselten elektronischen Kommunikation mittels einer qeS mit der Stadtverwaltung Germersheim und anderen Kommunal- und Landesbehörden in Rheinland-Pfalz nutzen.
Denn über die VPS können Sie ebenfalls Dokumente und Mitteilungen, die mit einer qeS versehen sind, direkt aus der VPS heraus an die Stadtverwaltung Germersheim senden. Dazu benötigen Sie ein gültiges Signaturzertifikat Signaturkarte eines für die qualifizierte Signatur akkreditierten Anbieters.
Weitere Hinweise zur VPS sowie die Benutzungsbedingungen finden Sie unter:
https://www.rlp-service.de/RLPGateway/fvp/fv/middleware/VPS.aspx
III.
Ansprechpartner/-in Haben Sie Fragen zur elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Germersheim, so stehen Ihnen Herr Franzen unter der Rufnummer (07274) 960-226 oder per E-Mail dfranzen@germersheim.eu oder Herr Ahr unter der Ruf- nummer (07274)
960-211 oder per E-Mail
mahr@germersheim.eu zur Verfügung.
IV. Rechtliche Hinweise
Die Stadtverwaltung Germersheim übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System zur Entgegennahme der von Ihnen übermittelten E-Mails technisch stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die Stadtverwaltung Germers- heim sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässig- keit vor. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten die allge- meinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. |
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