Rechnungen elektronisch über E-Rechnungseingangsplattform des Landes übermitteln

  • Leistungsbeschreibung

    Sie haben einen öffentlichen Auftrag erhalten und Ihr Auftraggeber hat Ihnen seine Leitweg-ID mitgeteilt. Jetzt möchten Sie Ihre E-Rechnung an die Verwaltung zustellen. Die Einreichung Ihrer Rechnung muss über das E-Rechnungsportal Rheinland-Pfalz erfolgen, unabhängig vom Auftragswert.

    Als E-Rechnung werden die Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und weiterverarbeitet. Damit wird eine durchgehende digitale Bearbeitung von der Erstellung der Rechnung bis zur Zahlung der Rechnungsbeträge möglich.

    Das E-Rechnungsportal RLP ist die zentrale Plattform des Landes Rheinland-Pfalz zur Übertragung elektronischer Rechnungen. Es bietet den Rechnungsstellenden verschiedene Übertragungskanäle an und ermöglicht eine sichere und rechtskonforme Übermittlung.

  • Verfahrensablauf

    REGISTRIERUNG (nicht nötig bei Versand über Peppol)

    Bevor Sie das E-Rechnungsportal nutzen können, müssen Sie sich einmalig kostenfrei am Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) registrieren.

    Für die Registrierung melden Sie sich am ZRE mit dem ELSTER-Zertifikat des „Mein Unternehmenskontos“ an. Nach der Anmeldung wird Ihnen das Profil angezeigt, welches Sie für den Abschluss der Registrierung wie folgt bearbeiten müssen:

    • Hinterlegung der E-Mail-Adresse, über die Sie die Rückmeldung bei Einreichung einer E-Rechnung über Upload / Weberfassung erhalten möchten
    • Keine No-Reply-E-Mail-Adresse und auch keine E-Mail-Adresse hinterlegen, auf deren Posteingang Sie keinen Zugriff haben

    EINREICHUNG

    Wenn Sie bereits eine elektronische Rechnung im Standard XRechnung erstellt haben, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um diese einzureichen:

    • via Peppol (Pan-European Public Procurement OnLine).  Der ZRE RLP ist an das Peppol-Netzwerk angebunden und kann für Rheinland-Pfalz und das Saarland über Peppol E-Rechnungen empfangen.
    • per E-Mail an:   ZRE-rlp@Poststelle.rlp.de
    • durch Upload im E-Rechnungsportal RLP
    • Webformular im E-Rechnungsportal RLP.  Falls Sie noch keine elektronische Rechnung im Standard XRechnung vorliegen haben, können Sie, für weniger umfassende Rechnungen, die notwendigen Rechnungsdaten direkt über das Webformular im E-Rechnungsportal RLP eingeben und einreichen. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung der Rechnung. Am Ende laden Sie sich Ihre erfasste Rechnung herunter und im Anschluss daran, wird die E-Rechnung direkt an den öffentlichen Auftraggeber übermittelt.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    E-Rechnung im gültigen Format

    Vorhandene Leitweg-ID

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Sie können E-Rechnungen die der aktuell gültigen Fassung - oder der zuletzt außer Kraft gesetzten Version - des Standards XRechnung entsprechen einreichen. Zusätzlich verarbeitet der ZRE die aktuell gültige Fassung von Peppol BIS Billing und andere Formate, die dem Kern der Norm EN 16931 entsprechen. Hybride Formate wie ZUGFeRD können ebenfalls eingereicht werden, solange sie eine korrekt eingebettete XML-Datei mit einer beim ZRE RLP benannten Spezifikationskennungen enthalten.

    Das ist bei ZUGFeRD bei den Profilen “XRechnung” und “EN 16931” der Fall. Andere ZUGFeRD-Profile lehnt der ZRE ab.

    Sie können prüfen, ob Ihr Format vom ZRE RLP angenommen wird, indem Sie die Spezifikationskennung in der XML-Datei prüfen. Die Spezifikationskennungen, die vom ZRE verarbeitet werden, finden Sie hier:  Einreichung E-Rechnung: Was ist zu beachten

    Das Webformular bildet nicht alle BT-Felder des Standard XRechnung ab und ist daher nicht für die Erfassung von komplexen Rechnungen geeignet. Hier verweisen wir aktuell auf kostenfreie Open Source Lösungen zur Rechnungserstellung im Internet, welche dann per Upload hochgeladen oder per Mail eingereicht werden können.

  • Weiterführende Informationen


An wen muss ich mich wenden?

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz,

Abteilung 63 Digitalisierung,

Referat 633

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende