Stadt Germersheim - Pyramidenskulptur am Kreisel

Stadtentwicklung

Bebauungsplan Nr. S 21


Bebauungsplan Nr. 21 "Tränke“ und parallele Änderung des Flächennutzungsplans 

Bekanntmachung der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB)

Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Germersheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.03.2024 beschlossen, für das Gebiet im Bereich des ehemaligen Tennisvereins in Sondernheim gemäß §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 BauGB, einen Bebauungsplan im Regelverfahren mit Umweltbericht aufzustellen und parallel den Flächennutzungsplan in diesem Bereich zu ändern.

Planerische Zielsetzungen sind insbesondere:

・ Wiedernutzbarmachung der bereits bebauten und versiegelten Flächen im Außenbereich

・ Ausbau und Deckung des Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen im Ortsteil Sondernheim nach dem Kita-Zukunftsgesetz RLP

・ Weitestgehender Erhalt der bestehenden Freiraumstrukturen, einschließlich Gewässer- und Waldflächen

・ Sicherung der bestehenden Gartenparzellen


Geltungsbereich des Bebauungsplans S21 Tränke


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat hat am 18.06.2025 nun beschlossen, die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB) und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 (1) BauGB) freizugegeben.

Gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 2 (1) Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans und der parallelen Änderung des Flächennutzungsplans in der Zeit vom 07.07.25 bis einschließlich 05.08.25 auf der Homepage der Stadt Germersheim www.germersheim.eu unter dem Menüpunkt > Verwaltung & Bürgerservice > Stadtentwicklung > Bauleitplanung > Bauleitpläne im Verfahren abrufbar sein wird.

Zusätzlich kann in dieser Zeit nach vorheriger Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin (Biljana.Savkovic@germersheim.eu, Tel.: 07274 960254) Einsicht in die Unterlagen genommen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, vorzugsweise per Email an planverfahren@germersheim.eu, während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans umfasst folgende Unterlagen (Stand: April 2025):

Der Vorentwurf des Bebauungsplans umfasst folgende Unterlagen (Stand: April 2025):

Im derzeitigen Verfahrensstand liegen noch keine umweltbezogenen Informationen vor. Entsprechende Unterlagen werden im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens erarbeitet und zur gegebener Zeit öffentlich bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht identisch mit der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt wird.

 

Germersheim, den 23.06.2025

Stadtverwaltung 

gez. Dr. Sascha Hofmann

Erster Beigeordneter