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Rückhalteraum Elisabethenwört
BEKANNTMACHUNG
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung Umwelt, Landesbetrieb Gewässer, hat beim Landratsamt Karlsruhe, Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe, die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Bau, die Anlage und den Betrieb des Hochwasserrückhalteraumes „Elisabethenwört“ auf den Gemarkungen der Stadt Philippsburg und der Gemeinde Dettenheim (Landkreis Karlsruhe, Baden-Württemberg) sowie der Stadt Germersheim (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) beantragt.
Der geplante Rückhalteraum liegt südwestlich der Stadt Philippsburg auf den Gemarkungen Huttenheim (Stadtteil Philippsburgs), Rußheim (Ortsteil der Gemeinde Dettenheim) sowie auf der Gemarkung der Stadt Germersheim. Der geplante Rückhalteraum umfasst rund 400 ha und verfügt über ein Rückhaltevolumen von mindestens 11,9 Mio. m³.
Für die Umsetzung wird ein neuer, rückwärtiger Hochwasserdamm (HWD XXXI neu) auf einer Länge von ca. 4,4 km errichtet. Die Dammaufstandsfläche beträgt circa 165.000 m². Die Freibordhöhe beträgt grundsätzlich 80 cm. Für die Füllung und Entleerung des Rückhalteraums werden zwei Flutmulden mit Anschluss an die Nördliche und Südliche Minthe hergestellt. Die nördliche Flutmulde wird mit einer Flutbrücke überspannt. Der vorhandene Hochwasserdamm HWD XXXI wird im Norden und Süden auf einer Gesamtlänge von circa 680 m niedergelegt.
Für die Füllung und Entleerung des Rückhalteraums wird ein Schlutensystem mit den jeweiligen Anschlüssen an die Flutmulden hergestellt. An den Kreuzungspunkten des Schlutensystems mit vorhandenen Wegen werden im Verlauf des Hauptweges über Elisabethenwört Durchlassbauwerke hergestellt, Nebenwege sind dort mit Furten vorgesehen. Der durch den Rückhalteraum verlaufende Hauptweg wird nach Abschluss der Dammbaumaßnahmen neu aufgebaut.
Der südliche bestehende HWD XXXI zwischen dem Düker der Pfinz unter dem Saalbachkanal und der Altrheinschleuse wird auf einer Länge von rund 600 m saniert. Die Freibordhöhe beträgt grundsätzlich 80 cm. Die Altrheinschleuse, in der Verbindung zwischen Südlicher Minthe und Rußheimer Altrhein, wird neu hergestellt.
Die Produktenfernleitung Bellheim – Huttenheim (NATO-Pipeline) durchquert das Planungsgebiet in West-Ost-Richtung auf einer Länge von circa 3.200 m. Auf der Ostseite des Rheinhochwasserdammes HWD XXXI befindet sich ein Schieberschacht mit SITE-Haus. Aufgrund der Lage des jetzigen Standorts des Schieberschachtes in der zukünftigen Überflutungsfläche wird dieser aus dem Rückhalteraum heraus verlegt. Für die bauliche Anpassung der Pipeline und des Schieberschachtes ist eine eigenständige Planung und Genehmigung auf Seiten der Bundeswehr bzw. des Betreibers erforderlich. Die vorgesehenen Anpassungsmaßnahmen sind nachrichtlich in den Planunterlagen dargestellt. Die bauzeitliche Umsetzung der beiden getrennt zu betrachtenden Maßnahmen wurde aufeinander abgestimmt.
Die Flutungen des Rückhalteraums verändern temporär auch die Grundwasserstände außerhalb des Rückhalteraumes. In dem Zusammenhang sind in der Ortslage Rußheim und im Bereich der Aussiedlerhöfe nördlich von Elisabethenwört Grundwasserhaltungsmaßnahmen zur Vermeidung von zusätzlichen schadbringenden Grundwasseranstiegen erforderlich.
Im Planungsraum befinden sich mehrere Schutzgebiete. Die Insel „Elisabethenwört“ ist mit dem umschließenden Rußheimer Altrhein in beiden Bundesländern jeweils als Naturschutzgebiet ausgewiesen und befindet sich innerhalb Europäischer Schutzgebiete des Natura 2000-Netzes (Fauna-Flora-Habitat Gebiete (FFH) und Vogelschutzgebiete). Innerhalb des Untersuchungsgebiets auf baden-württembergischem Gebiet befindet sich das NSG „Rußheimer Altrhein-Elisabethenwört“. Teile des Untersuchungsgebiets und des Vorhabenbereichs befinden sich auf baden-württembergischem Gebiet innerhalb des Landschaftsschutzgebiets LSG „Rheinaue nördlich von Karlsruhe“.
Auf rheinland-pfälzischem Gebiet befindet sich das Naturschutzgebiet „Rußheimer Altrhein“ innerhalb des Untersuchungsgebiets sowie Teile des NSG „Brückenkopf“ und des LSG „Pfälzische Rheinauen“.
Das Landratsamt Karlsruhe ist für das länderübergreifende Planfeststellungsverfahren gemäß Verwaltungsvereinbarung vom 01.09.2015 zwischen den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz als zuständige Planfeststellungsbehörde bestimmt worden.
Das Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben ist gemäß § 74 Abs. 2 UVPG die Fassung des UVPG anzuwenden, die vor dem 16.05.2017 galt, da die beiden Scoping-Termine zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltverträglichkeitsuntersuchung bereits am 26.11.2015 und 01.03.2016 stattfanden. Nach §§ 3a, 3b Abs. 1 UVPG i. d. Fassung, die vor dem 16.05.2017 galt i. V. m. Anlage 1 Pkt. 13.6.1 besteht für den Rückhalteraum Elisabethenwört eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, da das Rückhaltevolumen mit mindestens 11,9 Mio. m³ größer als 10 Mio. m³ ist.
Die Antragsunterlagen werden
vom 03.11.2025 bis 02.12.2025
bei der Stadt Philippsburg, Rathaus Philippsburg,
Rote-Tor-Straße 6-10, 76661 Philippsburg
Zimmer 014, Information, EG
und
bei der Gemeinde Dettenheim, Rathaus im Ortsteil Liedolsheim,
Bächlestraße 33, 76706 Dettenheim,
1. OG, Flur Bauamt, Tisch neben Zimmer 211
und
bei der Stadt Germersheim,
Außenstelle der Stadtverwaltung – Arrestgebäude,
An Fronte Diez 1, 76726 Germersheim, Raum 214
während der Öffnungszeiten zur Einsicht ausgelegt.
Öffnungszeiten:
Stadt Philippsburg
Montag: 8:30 Uhr – 12.00 Uhr und 15:30 – 18:00 Uhr
Dienstag bis Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Gemeinde Dettenheim
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 Uhr – 18:15 Uhr
Stadt Germersheim
Montag, Mittwoch: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:45 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:45 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr – 12:30 Uhr
Die Bekanntmachung des Vorhabens und die dazugehörigen Planunterlagen können auch auf der Internetseite des Landkreises Karlsruhe https://www.landkreis-karlsruhe.de unter Aktuelles & Landkreis/Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen/Umweltrechtsverfahren/Wasserrecht eingesehen werden.
Folgende Berichte sind unter anderem Gegenstand der Antragsunterlagen:
- Gesamterläuterungsbericht
- Variantenuntersuchung und Variantenauswahl
- Fachbericht Entwurfs- und Genehmigungsplanung
- Geotechnischer Bericht
- Abfallverwertungskonzept
- Grundwasserhaltung – Erläuterungsbericht
- 2D-Hydraulische Untersuchungen
- Grundwasserhydraulische Modelluntersuchungen
- Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
- NATURA 2000-Verträglichkeitsstudie
- Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
- Risikoanalyse Wald
- Entwicklungsszenario Landwirtschaft
- Bodenschutzkonzept
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Grunderwerb
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Philippsburg, bei der Gemeinde Dettenheim, bei der Stadt Germersheim oder beim Landratsamt Karlsruhe, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe, Einwendungen gegen den Plan erheben.
Diese Äußerungsfrist vor den o. g. Stellen gilt auch für Stellungnahmen von Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 Verwaltungsverfahrensgesetz einzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass
a) nach Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen bis zur Erteilung des wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen; dies gilt auch für Stellungnahmen von o.g. Vereinigungen. Dieser Einwen-dungsausschluss gilt nicht für ein sich anschließendes Klageverfahren.
b) rechtzeitig erhobene Einwendungen und rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen von o. g. Vereinigungen in einem Erörterungstermin behandelt werden,
c) in dem Erörterungstermin bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann,
d) die Benachrichtigung der Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder der Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin sowie die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden können, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,
e) über die Zulässigkeit des Vorhabens mittels Planfeststellungsbeschluss entschieden wird.
Datum, Unterschrift des Bürgermeisters
Hinweis: die nachfolgende PDF-Datei enthält den gesamten Bekannmachungstext zu Download.

