- Verwaltung & Bürgerservice
- Stadthaus
- Bürgerservices
- Aktuelles
- Stadtentwicklung
- Wirtschaft & Gewerbe
- Finanzen
- Kultur & Tourismus
- Lokales & Soziales
Personalausweis Meldung
Leistungsbeschreibung
Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird der Ausweis ungültig. Ausnahme: Anschrift und Größe
Sie sind daher verpflichtet, Änderungen oder das Abhandenkommen und das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.