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Bebauungsplan Nr. S 3.4
Bebauungsplan Nr. S 3
"Herrenfeld-Oberwald" 4. Teiländerung
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 (2) BauGB i.V.m. § 3 (1) PlanSiG)
Aufstellungsbeschluss
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Germersheim vom 20.10.2026 wurde die Aufstellung der 4. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. S 3 "Herrenfeld-Oberwald" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die bestehende Kita Sonnenschein in Sondernheim soll umgebaut und baulich erweitert werden, um eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung und langfristige Sicherung des bestehenden Kita-Standorts zu gewährleisten. Für das Plangebiet besteht bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan, der die Nutzung der bestehenden Kindertagesstätte auf der hierfür festgesetzten Gemeinbedarfsfläche planungsrechtlich zulässt. Während der Durchführung der Bauarbeiten ist ein regulärer Betrieb der Kita am bestehenden Standort jedoch nicht bzw. nicht im erforderlichen Umfang möglich.
Zur Sicherung der Betreuung der Kinder während der Bauphase ist ein vorübergehender Ersatzbau erforderlich. Mit der Änderung des Bebauungsplans werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorübergehende Nutzung der Fläche als Standort einer Kindertagessstätte geschaffen, indem für den nördlichen Bereich des angrenzenden Grundstücks (bisher im Bebauungsplan als Grünfläche festgesetzt) vorübergehend eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte (Ersatzbau)“ (GB 2 in der Planzeichnung) gem. § 9 Abs. 2 BauGB festgesetzt wird. Mit dem Zeitpunkt der (Wieder-)Inbetriebnahme des Hauptstandortes entfällt die Zulässigkeit der Nutzung als Kindertagesstätte auf der Ersatzfläche (GB 2).
Im Zuge der geplanten Umbaumaßnahmen an der bestehenden Kita ist vorgesehen, den Dachraum zur besseren Nutzbarkeit auszubauen. Vor diesem Hintergrund sollen nun zwei Vollgeschosse festgesetzt werden.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB ohne frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie ohne Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gem. § 2a BauGB aufgestellt.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans in der Zeit vom 02.11.2026 bis einschließlich 04.12.2026 auf der Homepage der Stadt Germersheim www.germersheim.eu unter dem Menüpunkt Verwaltung & Bürgerservice > Stadtentwicklung > Bauleitplanung > Bauleitpläne im Verfahren abrufbar sein wird.
Zusätzlich kann in dieser Zeit zu den üblichen Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: 07274 960254) auf dem Flur der Bauabteilung (2. OG, linke Seite), Stadthaus der Stadt Germersheim, Kolpingplatz 3, Einsicht in die Unterlagen genommen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, vorzugsweise per Email an planverfahren@germersheim.eu, während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Entwurf des Bebauungsplans umfasst folgende Unterlagen:
