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Gliederung der VerwaltungAuf Grund der Rheinland-Pfälzischen Gemeindeordnung (GemO – in der aktuellen Fassung) sind die jeweiligen Gemeindeverwaltungen verpflichtet, ihre Einwohner über wichtige Angelegen-heiten aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung in geeigneter Form zu unterrichten. Darüber hinaus sollen sie im Rahmen ihrer rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten die Einwohner in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches beraten sowie über Zuständigkeiten in Verwaltungsangelegenheiten Auskünfte erteilen. In diesem Zusammenhang haben Gemeinden mit hauptamtlicher Verwaltung die Einwohner auch über ihren Verwaltungsgliederungs- und Geschäftsverteilungsplan in geeigneter Form zu unterrichten. Der Verwaltungsgliederungsplan zeigt Ihnen somit als kompetente Dienstleistung eine umfassende Zuweisung der einzelnen Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche auf. Hier finden Sie das Organigramm der Stadtverwaltung zum Download. Anschrift: Stadtverwaltung Germersheim Tel.: 07274 / 960-0
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