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Haushaltsplan und JahresabschlussAls allgemeiner Haushaltsgrundsatz gilt, dass die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen hat, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Dabei ist beispielsweise den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen, die Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden zu führen, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden zu beachten, uvm. Der Haushaltsplan selbst ist nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aufzustellen und auszuführen. Er bildet einen Teil der Haushaltssatzung, welche als sogenannte Pflichtsatzung für jedes Haushaltsjahr zu erlassen ist. Somit ist der Haushaltsplan Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Der Haushaltsplan besteht aus: 1. dem Ergebnishaushalt, Hier finden Sie PDF-Dokumente zum Herunterladen: Haushaltssatzung und -Plan 2021 -Entwurf- Haushaltssatzung und -plan 2020 Haushaltssatzung und -plan 2019 Haushaltssatzung und -plan 2018 Haushaltssatzung und -plan 2017 Haushaltssatzung und -plan 2016 Haushaltssatzung und -plan 2015
Kommunaler Entschuldungsfonds RLP - Konsolidierungsvertrag der Stadt Germersheim Konsolidierungspfad der Stadt Germersheim im KEF-RP, 2012 bis 2025, in Euro Konsolidierungsnachweis 2012, Stadt Germersheim Konsolidierungsnachweis 2013, Stadt Germersheim Konsolidierungsnachweis 2014, Stadt Germersheim Konsolidierungsnachweis 2015, Stadt Germersheim Konsolidierungsnachweis 2016, Stadt Germersheim Konsolidierungsnachweis 2017, Stadt Germersheim Konsolidierungsnachweis 2018, Stadt Germersheim Konsolidierungsnachweis 2019, Stadt Germersheim |
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